Lizenzierungsprozess für Biozidprodukte

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Lizenzierungsprozess für Biozidprodukte

Lizenzierungsprozess für Biozidprodukte

27.07.2018

Biozidprodukte dürfen in der Türkei verkauft werden, nachdem die Anforderungen der "Verordnung über Biozidprodukte vom 31. Dezember 2009 und mit der Nummer 27449 (4. Duplikat)", herausgegeben vom Ministerium für Gesundheit, erfüllt wurden. Produkte im Bereich der Biozide müssen in die Bestandsliste aufgenommen oder vom Ministerium für Gesundheit lizenziert werden. Um zu erfahren, in welchen Fällen ein Produkt als Biozidprodukt betrachtet wird, können Sie unseren Artikel lesen. Biozidprodukte dürfen nur innerhalb der Grenzen der Türkei nach diesen Genehmigungen auf dem Markt sein.

Die Frist für die Inventarnotifikation für Biozidprodukte der Typen 7,8,9,10,11,12,21,22,23 endete am 31.12.2017. Ab dem 01.01.2018 können Biozidprodukte nach Erhalt der Biozidproduktlizenz in der Türkei auf dem Markt sein. Gemäß der "Verordnung über Biozidprodukte" beginnt die Bedingung, auf dem Markt in der Türkei für Biozidprodukte zu sein, mit dem vorläufigen Antrag und setzt sich mit dem "Biozidprodukt-Registrierungsprozess" fort, um die Lizenz des Produkts zu erhalten.

Registrierungsprozess zur Erlangung der Lizenz für Biozidprodukte

1. SCHRITT: Vorläufiger Antragsprozess

  • Vorbereitung des vorläufigen Antragsformulars des Biozidprodukts
  • Vorbereitung des Etiketts des Biozidprodukts
  • Vorbereitung des Sicherheitsdatenblatts (SDS/MSDS) des Biozidprodukts
  • Vorbereitung der Formulierungs- und Spezifikationsdokumente des Biozidprodukts
  • Vorbereitung anderer erforderlicher Dokumente des Biozidprodukts während des vorläufigen Antragsprozesses gemäß den Anforderungen der "Verordnung über Biozidprodukte"
  • Einreichung der Dokumente und erforderlichen Informationen des Biozidprodukts beim "Biozidprodukt-Nachverfolgungssystem (BUTs)"
  • Die Bewertung und Genehmigung des vorläufigen Antrags durch die Behörde

 

2. SCHRITT: Probenahmestufe

  • Labor zur Durchführung der Analyse zu suchen, die vom Ministerium angefordert wird
  • Technische Bewertung und Eignungsprüfung für die Analysemethoden des Biozidprodukts, um Probleme zu vermeiden, die in weiteren Schritten auftreten können
  • Die Proben des Biozidprodukts verfolgen
  • Durchführung der erforderlichen Anwendungen während des Probenahmeprozesses
  • Versiegelungsstufe der Proben
  • Jede Stufe der Analyse verfolgen und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen

 

3. SCHRITT: Lizenzprozess

  • Abschluss der chemischen Analyse, physikalischen Tests, Kurzzeitstabilitätstests und Wirksamkeitstests
  • Überwachung und Bewertung der Ergebnisse der Analyse, die für die Einreichung der vorläufigen Lizenz erforderlich sind
  • Vorbereitung der Lizenzdatei für Biozidprodukte
  • Einreichung der Dokumente und erforderlichen Informationen des Produkts beim "Biozidprodukt-Nachverfolgungssystem (BUTs)" für die Lizenzdatei
  • Lieferung der Hardcopies der Lizenzdatei für Biozidprodukte an das Ministerium für Gesundheit Regelmäßige Überwachung der Anwendung
  • Bereitstellung der zusätzlichen Informationen oder Dokumente, die vom Ministerium rechtzeitig und korrekt angefordert werden
  • Bewertung der Behörde und Erteilung der Lizenz für Biozidprodukte

 

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