Biozidprodukte

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Dienstleistungen für die Türkische Verordnung über Biozidprodukte

Biozidprodukte dürfen in der Türkei verkauft werden, nachdem die Anforderungen der "Türkischen Verordnung über Biozidprodukte" vom 31. Dezember 2009 und der Nummer 27449 (4. Duplikat), veröffentlicht vom Ministerium für Gesundheit, erfüllt wurden. Biozidprodukte können nach Erhalt der Lizenz auf dem Markt in der Türkei erhältlich sein.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Biozidprodukte wurde im Amtsblatt vom 30. Dezember 2021 unter der Nummer 31705 veröffentlicht.

Der vorläufige Anwendungs- und versiegelte Probenahmeprozess, der Schwierigkeiten im Registrierungsprozess bei der Biozidprodukteverordnung verursacht hat, wurde abgeschafft. Diese Änderungen werden sicherstellen, dass die Verordnung über Biozidprodukte und deren Umsetzung näher an der EU-Gesetzgebung und Praxis liegen. Zusätzlich zur Abschaffung des vorläufigen Anwendungsprozesses wird angegeben, dass die Analyse der im Ausland durchgeführten Biozidprodukte (physikalisch-chemische Tests, Langzeit- und Kurzzeitstabilitätstests sowie Wirksamkeitstests) von der Gesundheitsbehörde akzeptiert werden kann, wenn diese Tests einige Bedingungen unter der Verordnung erfüllen.

CHEMLEG-Dienstleistungen für in der Türkei vermarktete Biozidprodukte

  • Tätigkeit als Alleinvertreter für Biozidanwendungen
  1. Vorbereitung aller Antragsdokumente
  • Erstellung der Biozidproduktlizenzdatei im Einklang mit dem Format von ANHANG IIB.
  • Erstellung des Etiketts des Biozidprodukts
  • Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (SDB/SDS/MSDS) des Biozidprodukts
  • Erstellung der Formulierungs- und Spezifikationsdokumente des Biozidprodukts
  • Erstellung des Dossiers für den Wirkstoff gemäß ANHANG IIA-Format
  • Erstellung der Risikobewertungsberichte des Biozidprodukts gemäß Anhang VI des Produkts
  • Überprüfung von Testberichten und Überprüfung der Konformität (Diese Testergebnisse sollten dem Ministerium im Rahmen der Lizenzakte vorgelegt werden. Wenn die Tests des Biozidprodukts nicht vorliegen, müssen diese Tests in der Türkei oder im Ausland durchgeführt werden.)
  • Literaturrecherche und Übersetzungen der Testberichte und anderer erforderlicher Dokumente
  1. Einreichung der Antragsakte beim zuständigen Amt
  • Regelmäßige Verfolgung des Antrags
  • Erlangung der Biozidproduktlizenz

Sie können Unterstützung von unserem Team erhalten und um Hilfe bei den Service-Details bitten.

 

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