Biozidprodukte dürfen in der Türkei verkauft werden, nachdem die Anforderungen der "Türkischen Verordnung über Biozidprodukte" vom 31. Dezember 2009 und der Nummer 27449 (4. Duplikat), veröffentlicht vom Ministerium für Gesundheit, erfüllt wurden. Biozidprodukte können nach Erhalt der Lizenz auf dem Markt in der Türkei erhältlich sein.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Biozidprodukte wurde im Amtsblatt vom 30. Dezember 2021 unter der Nummer 31705 veröffentlicht.
Der vorläufige Anwendungs- und versiegelte Probenahmeprozess, der Schwierigkeiten im Registrierungsprozess bei der Biozidprodukteverordnung verursacht hat, wurde abgeschafft. Diese Änderungen werden sicherstellen, dass die Verordnung über Biozidprodukte und deren Umsetzung näher an der EU-Gesetzgebung und Praxis liegen. Zusätzlich zur Abschaffung des vorläufigen Anwendungsprozesses wird angegeben, dass die Analyse der im Ausland durchgeführten Biozidprodukte (physikalisch-chemische Tests, Langzeit- und Kurzzeitstabilitätstests sowie Wirksamkeitstests) von der Gesundheitsbehörde akzeptiert werden kann, wenn diese Tests einige Bedingungen unter der Verordnung erfüllen.
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