Unsere Dienstleistungen im Rahmen der KKDIK-Verordnung (Turkey REACH)
Was ist KKDIK?
Die KKDIK-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) ist die türkische Anpassung der EU-REACH-Verordnung an die Anforderungen der türkischen Industrie. Ziel der KKDIK-Verordnung ist es, die Kontrolle von Chemikalien innerhalb der Republik Türkiye sicherzustellen.
Die KKDIK-Verordnung ist am 23. Dezember 2017 in Kraft getreten und umfasst Bestimmungen zur Registrierung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen.
Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung von KKDIK
Am 12. August 2025 wurden die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der KKDIK-Verordnung veröffentlicht. Klicken Sie hier, um sie einzusehen.
Die Hauptthemen dieser Verfahren und Grundsätze umfassen die Fristen für die Vorregistrierung, die Bestimmung des federführenden Registranten, die vorläufige Registrierung sowie die Einrichtung von Expertengremien zur Beratung.
KKDIK-Fristen
Gemäß den Verfahren und Grundsätzen gelten folgende Fristen für KKDIK:
31.10.2025
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- Registranten müssen bis zu diesem Datum die Vorregistrierung abschließen und Mitglieder des SIEF werden.
- Für Stoffe, die nach dem 31.10.2025 erstmals hergestellt und/oder importiert werden, muss die Vorregistrierung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen abgeschlossen sein.
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31.12.2025
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- Federführende Registranten für Stoffe, die vor der Veröffentlichung der Verfahren und Grundsätze in Verkehr gebracht wurden, müssen bis zu diesem Datum bestimmt sein.
- Für Stoffe, die nach der Veröffentlichung erstmals in Verkehr gebracht werden, muss der federführende Registrant innerhalb von sechs Monaten bestimmt werden.
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31.03.2026
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- Wenn der federführende Registrant die vollständigen Registrierungspflichten nicht erfüllen kann, muss bis zu diesem Datum eine vorläufige Registrierung eingereicht werden.
- Unternehmen, die anstelle einer gemeinsamen Registrierung ein individuelles Dossier einreichen möchten, müssen ebenfalls bis zu diesem Datum eine vorläufige Registrierung vornehmen, falls sie die Anforderungen einer vollständigen Registrierung nicht erfüllen können.
- Registranten (federführend oder individuell), die sich dafür entscheiden, ein vollständiges Registrierungsdossier anstelle einer vorläufigen Registrierung einzureichen, müssen ihre Dossiers bis zu diesem Datum vorlegen.
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30.09.2026
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- Nach der vorläufigen Registrierung durch den federführenden Registranten müssen die Mitgliedsregistranten ihre vorläufigen Registrierungen bis zu diesem Datum beim Ministerium einreichen.
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Unseren Artikel zu den KKDIK-Registrierungsfristen, der denjenigen zur Verfügung steht, die sich nach dem vorläufigen Registrierungsprozess registrieren, können Sie hier abrufen.
Chemlegs KKDIK-Beratungsleistungen
Chemleg bietet Unternehmen umfassende Unterstützung in allen technischen und administrativen Prozessen im Rahmen von KKDIK, darunter:
- Bestimmung von Rollen und Verantwortlichkeiten nach KKDIK
- Verwaltung des gesamten Prozesses für Stoffe im Geltungsbereich von KKDIK
- Identifizierung der betroffenen Stoffe
- Durchführung von Vorregistrierungsverfahren
- Überwachung der Aktivitäten von Vor-SIEF- und SIEF-Teilnehmern
- Überwachung von Konsortiumsaktivitäten
- Erstellung und Zusammenstellung von Registrierungsdossiers gemäß den KKDIK-Anforderungen
- Hochladen der Registrierungsdossiers in das Chemikalienregistrierungssystem durch zertifizierte Chemikalienbewertungsexperten
- Erstellung von Stoffinventaren gemäß Anhang XVII (Liste der beschränkten Stoffe)
Mit seinem Expertenteam stellt Chemleg die vollständige KKDIK-Konformität Ihres Unternehmens sicher, indem technische Fachkompetenz mit fundierten Kenntnissen der gesetzlichen Anforderungen kombiniert wird.
Über das Kontaktformular können Sie einen Termin mit unseren Experten vereinbaren.