Türkei REACH - KKDIK Compliance-Dienstleistungen

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KKDIK Registrierungs- und Beratungsdienstleistung

Was ist die KKDIK-Registrierungs- und Beratungsdienstleistung?

Die KKDIK-Registrierungs- und Beratungsdienstleistung bezeichnet die Gesamtheit der Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der KKDIK-Verordnung erfüllt. Diese Verordnung trat am 23. Dezember 2017 in Kraft und enthält Bestimmungen zur Registrierung, Beschränkung und Zulassung chemischer Stoffe.

Am 12. August 2025 wurden die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der KKDIK-Verordnung veröffentlicht. Zu den wichtigsten Themen dieser Verfahren und Grundsätze gehören Fristen für die Vorregistrierung, die Bestimmung des federführenden Registranten (Lead Registrant), die vorläufige Registrierung sowie die Einrichtung von Expertenberatungssystemen.

In einer späteren Bekanntmachung des Ministeriums wurde zudem das System der individuellen vorläufigen Registrierung im Rahmen von KKDIK vorgesehen.

Durch die kontinuierliche Verfolgung dieser regulatorischen Entwicklungen unterstützt Chemleg Ihr Unternehmen dabei, die rechtliche Konformität sicherzustellen.

Chemleg KKDIK Registrierungs- und Beratungsdienstleistungen

Chemleg bietet Unternehmen umfassende Unterstützung bei allen technischen und administrativen Prozessen im Rahmen von KKDIK:

  • Vorläufige Registrierung
  • Vollständige Registrierung
  • Individuelle vorläufige Registrierung
  • Vorregistrierung
  • Unterstützung für federführende Registranten und Mitregistranten
  • Vorbereitung von IUCLID- und KKS-Dossiers
  • Chemische Sicherheitsbewertung und Erstellung des CSR
  • Datenlückenanalyse und Prüfstrategien
  • Unterstützung für nachhaltige Compliance
  • Dienstleistungen für Sicherheitsdatenblätter (SDB)
  • Technische Übersetzungen

Seit seiner Gründung hat Chemleg mehr als 1.000 Registrierungen von KKDIK-Leaddossiers durchgeführt, das MBDF (SIEF) für mehr als 7.000 Mitregistranten überwacht und zahlreiche Unternehmen bei der Verwaltung von Letter-of-Access-(LoA)-Verkäufen sowie bei Unterstützungsprozessen für Dateninhaber begleitet.

Um mit dem untenstehenden aktualisierten Registrierungszeitplan im Einklang zu bleiben und Ihre KKDIK-Registrierungsprozesse sicher abzuschließen, können Sie ein Treffen mit unseren Experten vereinbaren.

Klicken Sie hier, um das Kontaktformular aufzurufen.

Aktualisierter KKDIK-Registrierungszeitplan

Vorregistrierung

31. Oktober 2025

  • Registranten müssen ihre Vorregistrierungen bis zu diesem Datum abschließen und dadurch Mitglieder des SIEF werden.
  • Für Stoffe, die nach dem 31. Oktober 2025 erstmals hergestellt und/oder importiert werden, muss die Vorregistrierung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen des Stoffes erfolgen.

Bestimmung des federführenden Registranten

31. Dezember 2025

 

  • Federführende Registranten für Stoffe, die vor der Veröffentlichung der Verfahren und Grundsätze in Verkehr gebracht wurden, müssen bis zu diesem Datum bestimmt werden.
  • Für Stoffe, die nach der Veröffentlichung der Verfahren und Grundsätze erstmals in Verkehr gebracht werden, muss der federführende Registrant innerhalb von sechs Monaten bestimmt werden.

Vorläufige Registrierung

30. September 2026

  • Wenn der federführende Registrant die Verpflichtungen der vollständigen Registrierung nicht erfüllen kann, muss bis zu diesem Datum eine vorläufige Registrierung erfolgen.
  • Unternehmen, die planen, anstelle einer gemeinsamen Einreichung ein individuelles Dossier einzureichen, müssen ebenfalls bis zu diesem Datum eine vorläufige Registrierung durchführen, sofern sie die Anforderungen der vollständigen Registrierung nicht erfüllen können.
  • Federführende Registranten oder individuelle Registranten, die sich für eine vollständige Registrierung anstelle einer vorläufigen Registrierung entscheiden, müssen ihre Registrierungsdossiers bis zu diesem Datum einreichen.
  • Unabhängig davon, ob ein federführender Registrant vorhanden ist und unabhängig vom Mengenband müssen alle Registranten im Geltungsbereich von KKDIK bis zu diesem Datum entweder über eine vorläufige oder eine vollständige Registrierung verfügen.

 


Sie können unseren Artikel über die Fristen für die vollständige KKDIK-Registrierung nach dem vorläufigen Registrierungsprozess hier aufrufen.

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