Die Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten (CPSR) ist eines der grundlegenden Elemente der Produktinformationsdatei, die für alle Kosmetikprodukte, die innerhalb der EU vermarktet werden sollen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verpflichtend ist. Im Rahmen dieses Prozesses wird ein Sicherheitsbewertungsbericht für Kosmetikprodukte (CPSR) erstellt, der aus zwei Teilen besteht.
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Artikel 10 (1) besagt, dass die verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen eines Kosmetikprodukts sicherstellen muss, dass das Kosmetikprodukt auf der Grundlage der relevanten Informationen einer Sicherheitsbewertung unterzogen wurde und ein Sicherheitsbericht gemäß Anhang I erstellt wurde.
Ein CPSR muss für alle Kosmetikprodukte erstellt werden, die mit der Haut in Kontakt kommen und für den öffentlichen Verkauf bestimmt sind.
Der Sicherheitsbewertungsbericht für Kosmetikprodukte dient als wissenschaftlicher Nachweis dafür, dass ein Produkt unter normalen und vorhersehbaren Nutzungsbedingungen keinen Schaden verursacht. Dies gewährleistet, dass Produkte legal auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden können und gleichzeitig die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet ist.
Gemäß der EU-Kosmetikverordnung muss die Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten von einer Person durchgeführt werden, die über ein Diplom oder eine formale Qualifikation in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einer ähnlichen Disziplin verfügt, die durch den Abschluss eines Universitätskurses mit theoretischer und praktischer Ausbildung erworben wurde, oder von einer Person, die einen von einem Mitgliedstaat als gleichwertig anerkannten Kurs abgeschlossen hat.
Die Schritte zur Vorbereitung von CPSR sind wie folgt:
Für Kosmetikunternehmen ist die Einhaltung der CPSR-Vorschriften nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Garantie für ihre Kunden, dass sie sichere Produkte anbieten.
Chemleg Consultancy kann mit Hilfe seiner qualifizierten Experten einen umfassenden Sicherheitsbewertungsbericht für Kosmetikprodukte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erstellen.
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