Nichtmedizinische Tiergesundheitsprodukte sind Produkte, die für die Anwendung auf externen Teilen wie Haut, Nägeln, Eutern, Ohren oder der Mundhöhle von Tieren vorbereitet werden. Diese Produkte werden zu Zwecken wie Reinigung, Duftgebung, Veränderung des Aussehens, Schutz oder Erhaltung des guten Zustands verwendet. Es handelt sich um nicht-medizinische Produkte, die durch alle Produktionsstufen fertig zur Verwendung gemacht wurden.
Benachrichtigungen über nichtmedizinische Tiergesundheitsprodukte werden an die Direktion für Tiergesundheitsprodukte und öffentliche Gesundheit der Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle des türkischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten gerichtet. Änderungen am Produkt oder am Produktionsort müssen der Behörde gemeldet werden.
Für die Benachrichtigung über nichtmedizinische Tiergesundheitsprodukte sollte zunächst ein Code wie "Produktion von nichtmedizinischen Tiergesundheitsprodukten, Import usw." im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens hinzugefügt werden. Darüber hinaus muss eine Benachrichtigungsdatei vorbereitet werden, um die Benachrichtigung durchzuführen.
Nachdem der Antrag auf Benachrichtigung über nichtmedizinische Tiergesundheitsprodukte gestellt wurde, prüft das Ministerium den Antrag anhand der oben genannten Dokumente und informiert den Benachrichtiger spätestens einen Monat nach dem Antragsdatum, ob die Benachrichtigung aus registriert wurde oder aus Gründen abgelehnt wurde. Bei erfolgreicher Registrierung kann der Benachrichtiger seine Produkte mit diesem Dokument herstellen, herstellen, importieren und vermarkten.
Benachrichtigungsinhaber bestellen eine Person aus den Berufsgruppen des Tierarztes, Apothekers, Chemikers oder Chemieingenieurs als verantwortliches Personal.
Die verantwortliche Person ist für die Umsetzung von Produktionsstandards verantwortlich. Benachrichtigungsinhaber müssen das Ministerium informieren, wenn das verantwortliche Personal seine Position verlässt, und eine neue verantwortliche Person ernennen. Bis eine neue verantwortliche Person ernannt ist, werden die Aktivitäten im Rahmen dieser Verordnung der Benachrichtigungsinhaber, die keine neue verantwortliche Person ernennen, eingestellt, und sie dürfen keine neuen Produkte herstellen, importieren und vermarkten.
Die Etiketteninformationen zu nichtmedizinischen Tiergesundheitsprodukten müssen auf Türkisch und auf eine leicht lesbare und nicht löschbare Weise sein. Informationen können auch in verschiedenen Sprachen bereitgestellt werden, solange mindestens eine davon Türkisch ist. In diesem Fall wird das türkische Etikett auf dem Produkt auf nicht entfernbare Weise angebracht.
Informationen, die nicht in die innere Verpackung passen, können auf der äußeren Verpackung angebracht werden. Mindestens die folgenden Informationen müssen auf dem Produktetikett oder den Gebrauchsanweisungen enthalten sein.
Es gibt bestimmte Inspektionen und Verwaltungssanktionen im Zusammenhang mit nichtmedizinischen Tiergesundheitsprodukten. Wenn ein Produkt nicht den Bestimmungen der Verordnung entspricht, ist das Ministerium berechtigt, sie zu sammeln oder sammeln zu lassen, sie bei Bedarf zu analysieren, sie zu zerstören oder zerstören zu lassen.
Produkte, die nicht den Bestimmungen der Verordnung entsprechen, gelten als fehlerhaft. Produkte, die bei Inspektionen als fehlerhaft befunden werden, bei denen die Mängel behoben werden können, werden vom Benachrichtiger vom Markt genommen. Und nach dem Verbesserungsprozess können sie mit Genehmigung des Ministeriums wieder auf den Markt gebracht werden. Produkte, die nicht korrigiert werden können oder deren Schädigung der menschlichen, tierischen und Umweltgesundheit definitiv festgestellt wurde, werden vom Markt genommen, und ihr Eigentum wird der Öffentlichkeit zur Vernichtung übertragen. Alle mit der Zerstörung von Produkten verbundenen Kosten trägt der Benachrichtiger.
Die Sanktionen gemäß dem ersten Absatz des Artikels 37 (f) des Gesetzes werden auf diejenigen angewendet, die Produkte importieren, produzieren oder vermarkten, ohne das Ministerium zu benachrichtigen, oder die das Produkt anders als die Benachrichtigung vermarkten und nicht die Förderung der Produkte einhalten.
Das Ministerium kann Benachrichtigungsinhaber, die sich nicht an die Anweisungen zum Sammeln, Verbessern oder Zerstören von Produkten halten, daran hindern, Betriebstätigkeiten im Zusammenhang mit nichtmedizinischen Produkten durchzuführen. Produkte, die zweimal fälschlicherweise auf den Markt gebracht wurden, sind zwei Jahre lang von der Produktion, dem Import und dem Vertrieb ausgeschlossen.
Die Generaldirektion kündigt Produkte an, die nicht den Bestimmungen der Verordnung entsprechen, auf ihrer Website an.
Das Registrierungszertifikat (Benachrichtigungsgebühr) für nichtmedizinische Tiergesundheitsprodukte beträgt für das Jahr 2024 7723 TL.
Für die Liste der zugelassenen nichtmedizinischen Tiergesundheitsprodukte klicken Sie hier.