Es ist erforderlich, dass jedes Produkt gemäß der "Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen", veröffentlicht vom Ministerium für Umwelt und Stadtplanung unter der Nummer 28848 am 11. Dezember 2013, zumindest einige Informationen auf der Verpackung aufweist. Das Dokument, in dem die Produktinformationen zusammengestellt und der Verpackung des Produkts beigefügt werden, wird als "Produktetikett" bezeichnet. Informationen über den Inhalt und die Mindestabmessungen der Etiketten sind in der "Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Nr. 28848" für die Türkei enthalten.
Das wichtigste zu beachtende Thema bei der Erstellung eines Etiketts für ein Produkt ist, dass das "Produktetikett" und das Dokument "Produktsicherheitsdatenblatt" miteinander kompatibel sind. Das Produktetikett sollte die Mindestanforderungen gemäß der Verordnung erfüllen. Gemäß der entsprechenden Verordnung nehmen die Abmessungen des Produktetiketts direkt proportional zur Verpackungsgröße des Produkts zu. Es gibt Ausnahmen für Produkte mit kleinen Verpackungsabmessungen, und einige wesentliche verpflichtende Informationen sind für bestimmte Produkte, die unter einer bestimmten Menge liegen, ebenfalls ausgenommen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Etiketten in der Landessprache erstellt werden. Das bedeutet, wenn Sie das Produkt in ein beliebiges Land exportieren, sind Sie verpflichtet, das Etikett gemäß der Sprache und Gesetzgebung dieses Landes vorzubereiten.
In diesem Zusammenhang werden wir von CHEMLEG Sie dabei unterstützen, Ihre Produkte unter vollständiger rechtlicher Einhaltung mit Unterstützung unserer globalen Partner zu exportieren oder zu importieren.
Die CHEMLEG-Dienstleistungen in diesem Kontext umfassen:
Wenn Sie möchten, können Sie mit der Etikettenerstellungssoftware von EPY auch Ihre eigenen Etiketten erstellen.
Sie können Unterstützung von unserem Team erhalten und um Hilfe bei den Service-Details bitten.