KKDIK (Turkey REACH) Häufig gestellte Fragen
Fragen zu den Verfahren und Grundsätzen der Umsetzung der KKDIK-Verordnung
Die am 12. August 2025 veröffentlichten KKDIK-Verfahren und -Grundsätze brachten wesentliche Änderungen für das KKDIK-Verfahren mit sich. Unser Team hat häufig gestellte Fragen zu diesem Thema zusammengestellt:
- Wann wurden die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung der KKDIK-Verordnung veröffentlicht?
Die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung der KKDIK-Verordnung wurden am 12. August 2025 vom türkischen Ministerium für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel veröffentlicht.
- Was ist eine vorläufige Registrierung?
Eine vorläufige Registrierung ist das Verfahren, bei dem ein federführender Registrant oder ein einzelner Registrant, der noch nicht alle Anforderungen für die vollständige Registrierung erfüllen kann, die grundlegenden Daten (aufgeführt in Anhang 1 der Verfahren und Grundsätze) bis zum 31. März 2026 an das Ministerium übermittelt.
- Wie ist der Zeitplan für die vorläufige Registrierung der federführenden Registranten?
Der federführende Registrant kann sein Registrierungsdossier über das KKS-System an das Ministerium übermitteln und seine vorläufige Registrierung bis zum 31. März 2026 abschließen.
- Wie ist der Zeitplan für die vorläufige Registrierung der Mitregistranten, wenn der federführende Registrant eine vorläufige Registrierung vorgenommen hat?
Nachdem der federführende Registrant die vorläufige Registrierung abgeschlossen hat, müssen die Mitgliedsunternehmen (Mitregistranten) ihre vorläufigen Registrierungen über KKS bis zum 30. September 2026 einreichen.
- Was ist eine vollständige Registrierung?
Eine vollständige Registrierung ist das endgültige Registrierungsdossier, das beim Ministerium eingereicht wird und alle erforderlichen Informationen (Prüfdaten, Verwendungsinformationen usw.) gemäß der Tonnagebandbreite enthält, wie in der KKDIK-Verordnung festgelegt.
- Wie ist der Zeitplan für die vollständige Registrierung?
Für vollständige Registrierungen von Mitregistranten, deren federführender Registrant das vollständige Dossier bis zum 31. März 2026 eingereicht hat, gelten die Fristen gemäß dem vorläufigen Artikel 2 der Verordnung.
Im Allgemeinen:
• 31.12.2026 → ≥ 1000 Tonnen/Jahr und CMR-/sehr giftige Stoffe
• 31.12.2028 → 100–1000 Tonnen/Jahr
• 31.12.2030 → 1–100 Tonnen/Jahr - Was sind die Unterschiede zwischen einer vorläufigen und einer vollständigen Registrierung?
Die vorläufige Registrierung ist ein Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, weiterhin auf dem Markt zu bleiben, während sie Zeit gewinnen, um eine vollständige Registrierung vorzubereiten. Die vollständige Registrierung hingegen erfüllt die endgültige Registrierungspflicht gemäß der KKDIK-Verordnung. Darüber hinaus unterscheiden sich die Inhalte der Registrierungsdossiers erheblich. Auch die Fristen sind unterschiedlich: Für die vorläufige Registrierung gibt es eine einzige Frist, während die Fristen für die vollständige Registrierung je nach Tonnageband zwischen 2026 und 2030 variieren.
- Wie wird der federführende Registrant ausgewählt?
Die Auswahl des federführenden Registranten basiert auf Freiwilligkeit. Ein Bewerberunternehmen erklärt seine Absicht, als federführender Registrant zu fungieren, liefert eine Begründung und informiert alle SIEF-Mitglieder über KKS. Sämtliche erforderliche Kommunikation erfolgt über dieses System.
Nach Einreichung der Bewerbung müssen alle SIEF-Mitglieder ihre positive oder negative Stellungnahme mit Begründung innerhalb von 30 Tagen an den Bewerber übermitteln. Wird der Bewerber mit einfacher Mehrheit der SIEF-Mitglieder akzeptiert, wird er als federführender Registrant bestimmt. Wird der Bewerber nicht mit einfacher Mehrheit akzeptiert, informiert er alle SIEF-Mitglieder über die Situation und zieht seine Bewerbung zurück. In diesem Fall beginnt der Auswahlprozess eines neuen federführenden Registranten unter den SIEF-Mitgliedern erneut.
Wenn sich kein freiwilliger Kandidat meldet, kann das Ministerium einen federführenden Registranten bestimmen, wobei Kriterien wie Tonnage, Datenverfügbarkeit und Unternehmensgröße berücksichtigt werden, nach Anhörung der Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei (TOBB). - Wie ist der Zeitrahmen für die Auswahl des federführenden Registranten?
- Für Stoffe, die bereits vor dem 12. August 2025 (Veröffentlichungsdatum der Verfahren und Grundsätze) auf dem Markt waren:
Der federführende Registrant muss bis zum 31. Dezember 2025 bestimmt werden. - Für Stoffe, die nach dem 12. August 2025 erstmals auf den Markt gebracht werden:
Der federführende Registrant muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der ersten Marktbereitstellung bestimmt werden.
- Für Stoffe, die bereits vor dem 12. August 2025 (Veröffentlichungsdatum der Verfahren und Grundsätze) auf dem Markt waren:
- Was passiert, wenn kein federführender Registrant ausgewählt wird?
Wenn unter den SIEF-Mitgliedern kein federführender Registrant ausgewählt wird, wird der Prozess neu gestartet.
Wenn erneut kein Ergebnis erzielt wird, kann das Ministerium nach Anhörung der TOBB einen federführenden Registranten ernennen. - Kann der federführende Registrant geändert werden?
Wenn der federführende Registrant seine Rolle nicht mehr ausüben kann, muss das federführende Unternehmen alle aktuellen SIEF-Mitglieder informieren und einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Informationen und Dokumenten beim Ministerium einreichen.
Nach der Bewertung durch das Ministerium ermöglicht das System die Wahl eines neuen federführenden Registranten.
Der aktuelle federführende Registrant ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Dokumente innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Genehmigung des Ministeriums an den neuen federführenden Registranten zu übergeben — in Übereinstimmung mit den Datenweitergaberechten sowie den Grundsätzen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes, die in der Verordnung festgelegt sind.
Sie können von unserem KKDIK-Compliance-Service profitieren, um detaillierte Informationen und Unterstützung zum KKDIK-Prozess zu erhalten.
