Definition der Substanzen und Bestimmung der verantwortlichen Parteien im Rahmen von KKDIK (Turkish REACH)

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Definition der Substanzen und Bestimmung der verantwortlichen Parteien im Rahmen von KKDIK (Turkish REACH)

Definition der Substanzen und Bestimmung der verantwortlichen Parteien im Rahmen von KKDIK (Turkish REACH)

05.09.2017

Der Zweck von KKDIK (Turkish REACH) ist es, chemische Substanzen so zu kontrollieren, dass der Schutz von Lebewesen und der Umwelt, insbesondere der Menschen, gewährleistet wird. Chemikalien, die auf natürliche oder unnatürliche Weise hergestellt werden, begegnen uns in allen Lebensbereichen. Der Kontrollmechanismus ist so organisiert, dass chemische Stoffe nach Bewertung der Chemikalien registriert, zugelassen oder eingeschränkt werden. Die Bestimmung und Verwaltung der Anforderungen für die relevanten Verfahren im Rahmen der KKDIK (Turkish REACH) Verordnung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung.

Die im Rahmen der KKDIK (Turkish REACH) Verordnung zu bewertenden Chemikalien werden direkt als Stoff, Gemisch oder in einem Erzeugnis gruppiert. Die Definitionen dieser Gruppen sind wie folgt kurz beschrieben:

Definition der Substanz im Rahmen von KKDIK: Chemische Elemente und Verbindungen, die aus diesem chemischen Element gebildet werden, werden als Substanzen definiert. Die Herstellung der Substanz kann auf natürliche oder unnatürliche Weise erfolgen. Während die Substanzen selbst im Rahmen der KKDIK (Turkish REACH) Verordnung bewertet werden, gelten auch Verunreinigungen, die bei der Herstellung der Substanzen entstehen und nicht zu einem bestimmten Zweck hinzugefügt werden, als Substanzen im Rahmen der KKDIK (Turkish REACH) Verordnung. Lösungsmittel, die von der Substanz getrennt werden können, sind von der KKDIK Verordnung ausgenommen.

Definition des Gemisches im Rahmen von KKDIK: Strukturen, die durch die Kombination von zwei oder mehr Substanzen auf physikalische Weise gebildet werden, werden als Gemische definiert. Die Bewertung im Rahmen der KKDIK (Turkish REACH) Verordnung betrifft nicht das Gemisch selbst, sondern die darin enthaltenen Substanzen. Legierungen gelten ebenfalls als Gemisch im Rahmen von KKDIK.

Definition des Erzeugnisses im Rahmen von KKDIK: Erzeugnisse sind Objekte, die für eine bestimmte Nutzung geformt oder entworfen wurden. In diesem Prozess ist es wichtig, dass das Objekt gemäß seiner Funktion und nicht seiner chemischen Struktur hergestellt wird. Bei Objekten in der Kategorie der Erzeugnisse sollten der Einsatz und der Einsatzgrad von „besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC)“ bewertet werden. Wenn jedoch in dem Erzeugnis ein freizusetzender Stoff vorhanden ist, unterliegt dieser Stoff im Erzeugnis der Registrierungspflicht nach der KKDIK Verordnung.

Parteien mit Verantwortlichkeiten gemäß der KKDIK Verordnung:

Die Rollen der Parteien, die gemäß der KKDIK Verordnung Verantwortlichkeiten haben oder haben könnten, müssen klar definiert sein. In diesem Zusammenhang lassen sich die Definitionen der Parteien, die Verantwortlichkeiten haben oder haben könnten, wie folgt zusammenfassen:

  • Hersteller: Eine natürliche oder juristische Person, die die Substanz in der Türkei herstellt.
  • Importeur: Eine natürliche oder juristische Person, die in der Türkei ansässig ist und die Substanz aus einem anderen als der Türkei bezieht, um den türkischen Markt zu beliefern.
  • Alleinvertreter: Eine natürliche oder juristische Person, die in der Türkei ansässig ist und vom Hersteller, Formulierer oder Erzeugnisproduzenten außerhalb der Türkei ernannt wurde, um die Verantwortlichkeiten des Herstellers, Formulierers oder Erzeugnisproduzenten zu erfüllen. Der Alleinvertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Chemikalien unter seiner Verantwortung den in der Türkei erforderlichen Bestimmungen entsprechen. Er kann im Rahmen von KKDIK durch Ernennung des Herstellers, Formulierers oder Erzeugnisproduzenten außerhalb der Türkei eingesetzt werden.
  • Nachgeschaltete Anwender: Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Türkei, die das Material nicht herstellt oder importiert, sondern es für eigene industrielle Zwecke bezieht. Nachgeschaltete Anwender sind weder Vertreiber noch Verbraucher. Wie erwähnt ist es die Partei, die die Substanz zu beruflichen Zwecken direkt oder in einem Gemisch für Formulierung, Lagerung, Abfüllen von Behältern, Mischen, Erzeugnisproduktion und ähnliches verwendet.
  • Erzeugnisproduzenten: Dies sind natürliche oder juristische Personen, die in der Türkei ansässig sind und die Erzeugnisse herstellen oder ihre Entstehung ermöglichen.

 

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