Um die Verordnung Nr. 30963, die die KKDIK (TURKEI REACH) Verordnung ändert, zu erreichen, klicken Sie bitte hier.
Um die Verordnung Nr. 32408 Zur Änderung der KKDIK-Verordnung (TÜRKEI-REACH) (23. Dezember 2023) zu erreichen, klicken Sie bitte hier.
Anhang 1 - Allgemeine Bestimmungen zur Bewertung von Stoffen und zur Erstellung von Chemikaliensicherheitsberichten, klicken Sie bitte hier.
Anhang 2 - Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, klicken Sie bitte hier.
Anhang 3 - Kriterien für Stoffe, die in Mengen zwischen 1 und 10 Tonnen registriert sind, klicken Sie bitte hier.
Anhang 4 - Ausnahmen von der Verpflichtung zur Registrierung gemäß Artikel 2(5)(a)(1), klicken Sie bitte hier.
Anhang 5 - Ausnahmen von der Verpflichtung zur Registrierung gemäß Artikel 2(5)(a)(2), klicken Sie bitte hier.
Anhang 6 - Informationsanforderungen gemäß Artikel 11, klicken Sie bitte hier.
Anhang 7 - Standard Informationsanforderungen für Stoffe, die in Mengen von einer Tonne oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.
Anhang 8 - Standardinformationen Anforderungen für Stoffe, die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.
Anhang 9 - Standard Informationsanforderungen für Stoffe, die in Mengen von 100 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.
Anhang 10 - Standard Informationsanforderungen für Stoffe, die in Mengen von 1000 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.
Anhang 11 - Allgemeine Regeln für die Anpassung des standardisierten Prüfregimes gemäß Anhang 7 und 10, klicken Sie bitte hier.
Anhang 12 - Allgemeine Bestimmungen für nachgelagerte Benutzer zur Bewertung von Stoffen und zur Erstellung von Chemikaliensicherheitsberichten, klicken Sie bitte hier.
Anhang 13 - Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulativer und toxischer Stoffe sowie sehr persistenter und sehr bioakkumulativer Stoffe, klicken Sie bitte hier.
Anhang 14 – Liste der zulassungspflichtigen Stoffe, klicken Sie bitte hier.
Anhang 15 - Dossiers, klicken Sie bitte hier.
Anhang 16 - Sozioökonomische Analyse, klicken Sie bitte hier.
Anhang 17 - Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, klicken Sie bitte hier.
Anhang 18 - Bedingungen für den Erhalt des Zertifikats der Kompetenz eines Chemikalienbewertungsexperten, klicken Sie bitte hier.