TÜRKISCHE REACH-VERORDNUNG

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Um die Verordnung Nr. 30105 KKDIK (TURKEI REACH) zu erreichen, klicken Sie bitte hier.

Um die Verordnung Nr. 30963, die die KKDIK (TURKEI REACH) Verordnung ändert, zu erreichen, klicken Sie bitte hier.

Um die Verordnung Nr. 32408 Zur Änderung der KKDIK-Verordnung (TÜRKEI-REACH) (23. Dezember 2023) zu erreichen, klicken Sie bitte hier.

 

Anhang 1 - Allgemeine Bestimmungen zur Bewertung von Stoffen und zur Erstellung von Chemikaliensicherheitsberichten, klicken Sie bitte hier.

Anhang 2 - Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, klicken Sie bitte hier.

Anhang 3 - Kriterien für Stoffe, die in Mengen zwischen 1 und 10 Tonnen registriert sind, klicken Sie bitte hier.

Anhang 4 - Ausnahmen von der Verpflichtung zur Registrierung gemäß Artikel 2(5)(a)(1), klicken Sie bitte hier.

Anhang 5 - Ausnahmen von der Verpflichtung zur Registrierung gemäß Artikel 2(5)(a)(2), klicken Sie bitte hier.

Anhang 6 - Informationsanforderungen gemäß Artikel 11, klicken Sie bitte hier.

Anhang 7 - Standard Informationsanforderungen für Stoffe, die in Mengen von einer Tonne oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.

Anhang 8 - Standardinformationen Anforderungen für Stoffe, die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.

Anhang 9 - Standard Informationsanforderungen für Stoffe, die in Mengen von 100 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.

Anhang 10 - Standard Informationsanforderungen für Stoffe, die in Mengen von 1000 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden, klicken Sie bitte hier.

Anhang 11 - Allgemeine Regeln für die Anpassung des standardisierten Prüfregimes gemäß Anhang 7 und 10, klicken Sie bitte hier.

Anhang 12 - Allgemeine Bestimmungen für nachgelagerte Benutzer zur Bewertung von Stoffen und zur Erstellung von Chemikaliensicherheitsberichten, klicken Sie bitte hier.

Anhang 13 - Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulativer und toxischer Stoffe sowie sehr persistenter und sehr bioakkumulativer Stoffe, klicken Sie bitte hier.

Anhang 14 – Liste der zulassungspflichtigen Stoffe, klicken Sie bitte hier.

Anhang 15 - Dossiers, klicken Sie bitte hier.

Anhang 16 - Sozioökonomische Analyse, klicken Sie bitte hier.

Anhang 17 - Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, klicken Sie bitte hier.

Anhang 18 - Bedingungen für den Erhalt des Zertifikats der Kompetenz eines Chemikalienbewertungsexperten, klicken Sie bitte hier.

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