PIC-VERORDNUNG

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Um die VERORDNUNG PIC (EU) Nr. 269/2012 zu erreichen, klicken Sie bitte hier.

Um die TÜRKISCHEN RICHTLINIEN ZUR UMSETZUNG DER PIC-VERORDNUNG zu erreichen, klicken Sie bitte hier.

 

Um die TÜRKISCHE VERORDNUNG ÜBER DIE AUSFUHR UND EINFUHR BESTIMMTER GEFÄHRLICHER CHEMIKALIEN Nr. 32087 zu erreichen, klicken Sie bitte hier.

Anhang 1 - Liste der Chemikalien, die dem Exportbenachrichtigungsverfahren unterliegen, klicken Sie bitte hier.

Anhang 2 - Liste der Chemikalien, die dem Verfahren für vorinformierte Zustimmung und explizite Zustimmung unterliegen, klicken Sie bitte hier.

Anhang 3 - Inhalt der Exportbenachrichtigung, klicken Sie bitte hier.

Anhang 4 - Das von der nationalen zuständigen Behörde der Vertragspartei oder eines anderen Landes auszufüllende Formular zur Bestätigung des Eingangs der Exportbenachrichtigung, klicken Sie bitte hier.

Anhang 5 - Informationsanforderungen für die PIC-Benachrichtigung, klicken Sie bitte hier.

Anhang 6 - Chemikalien, die einem Exportverbot unterliegen, klicken Sie bitte hier.

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