Schädlingsbekämpfungsmittel (Hauptgruppe 3)

Kontaktiere uns
Schädlingsbekämpfungsmittel (Hauptgruppe 3)

Schädlingsbekämpfungsmittel (Hauptgruppe 3)

07.12.2024

Biozide Produkte sind chemische oder biologische Substanzen, die zur Kontrolle, Neutralisierung oder Beseitigung von Mikroorganismen eingesetzt werden. Gemäß der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) (vom 31. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27449 [4. Duplikat]) werden Biozidprodukte in vier Hauptgruppen eingeteilt: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozidprodukte, Konservierungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und Sonstige Biozidprodukte. Dieses Dokument konzentriert sich auf die dritte Hauptgruppe: Schädlingsbekämpfungsmittel.

Was bedeutet Schädlingsbekämpfung?

Schädlingsbekämpfungsmittel sind Biozidprodukte, die entwickelt wurden, um Gesundheitsrisiken und Umweltschäden durch schädliche Organismen zu minimieren. Diese Produkte, die auf Schädlinge wie Insekten, Nagetiere, Milben und Larven abzielen, sind von entscheidender Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität.

Die BPR-Anhang V kategorisiert Schädlingsbekämpfungsmittel wie folgt:

  • Produkttyp 14: Rodentizide
    Produkte, die zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten oder anderen Nagetieren durch andere Effekte als Abwehr oder Anziehung verwendet werden.
  • Produkttyp 15: Avizide
    Produkte, die zur Bekämpfung von Vögeln durch andere Effekte als Abwehr oder Anziehung verwendet werden.
  • Produkttyp 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
    Produkte, die auf Weichtiere, Würmer und Wirbellose abzielen, durch andere Effekte als Abwehr oder Anziehung und nicht unter andere Produkttypen fallen.
  • Produkttyp 17: Fischbekämpfungsmittel
    Produkte, die zur Bekämpfung von Fischen durch andere Effekte als Abwehr oder Anziehung verwendet werden.
  • Produkttyp 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
    Produkte, die auf Insekten, Spinnentiere und Krebstiere abzielen, durch andere Effekte als Abwehr oder Anziehung.
  • Produkttyp 19: Repellentien und Lockmittel
    Produkte, die auf menschlicher oder tierischer Haut oder in ihrer Umgebung verwendet werden, um schädliche Organismen (Wirbellose wie Flöhe, Wirbeltiere wie Vögel, Fische und Nagetiere) durch Abwehr oder Anziehung zu kontrollieren.
  • Produkttyp 20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
    Produkte, die auf Wirbeltiere abzielen, durch andere Effekte als Abwehr oder Anziehung, nicht unter andere Typen klassifiziert.

Lizenzanforderungen für Schädlingsbekämpfungsmittel

Erstellung des Lizenzdossiers

Das Lizenzdossier für Produkte der dritten Hauptgruppe muss Folgendes enthalten:

  • Lizenzdatei für Biozidprodukte (im Rahmen von ANHANG IIB)
  • Datei für Wirkstoffe für Biozidprodukte (im Rahmen von ANHANG IIA)
  • Risikobewertungsbericht für Biozidprodukte (im Rahmen von ANHANG VI)
  • Etikett für Biozidprodukte (im Rahmen von ANHANG XII)
  • Sicherheitsdatenblatt für Biozidprodukte (im Rahmen von KKDIK ANHANG II)
  • Formulierungs- und Spezifikationsdokumente für Biozidprodukte
  • Konformitätserklärung für Verpackungen von Biozidprodukten
  • Testergebnisse für Biozidprodukte

Testanforderungen

Die Testanforderungen für Biozidprodukte sind in der Anweisung zur Analyse von Biozidprodukten und autorisierten Laboratorien beschrieben, die mit der offiziellen Genehmigung Nr. E.519 vom 28.01.2019 veröffentlicht wurde. Gemäß Artikel 16 dieser Anweisung ist es obligatorisch, die Spezifikationen und Methoden der aktuellen Version des Handbuchs „Manual of Development and Use of FAO and WHO Specifications for Pesticides“ einzuhalten, um die physikalischen Eigenschaften von Biozidprodukten zu bestimmen, die in der Schädlingsbekämpfung verwendet werden.

Erforderliche Tests für Biozidprodukte der dritten Hauptgruppe umfassen:

  • Physikalisch-chemische Tests
  • Kurzzeit-Stabilitätstests
  • Stabilitätstests für geöffnete Verpackungen
  • Langzeit-Stabilitätstests
  • Wirksamkeitstests

Allgemeine Bestimmungen zu Tests

  • Alle Tests müssen in Labors mit Sitz in der Türkei durchgeführt werden.
  • Für die Tests verwendete Proben müssen aus derselben Charge/Seriennummer stammen.
  • Physikalisch-chemische Tests und Stabilitätstests müssen im selben Labor durchgeführt werden.
  • Wenn Wirksamkeitstests in einem anderen Labor durchgeführt werden, müssen auch die anfänglichen physikalisch-chemischen Tests dort durchgeführt werden.
  • Wirksamkeitstests dürfen zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung nicht älter als 10 Jahre sein.
  • Die Haltbarkeit geöffneter Produkte in der Schädlingsbekämpfungsgruppe beträgt maximal ein Jahr für die Produkttypen 18 und 19 und maximal einen Monat für den Produkttyp 14. Unternehmen, die eine längere Haltbarkeit beanspruchen, müssen Analysen durchführen lassen, um diese Dauer zu rechtfertigen.
  • Für Tests auf biologische Aktivität der Schädlingsgruppe ist keine Akkreditierung oder ein Dokument über gute Laborpraxis (GLP) erforderlich. Das Labor, das eine Genehmigung für biologische Aktivität beantragt, muss jedoch über die in Anhang 3A der Anweisung für Biozidproduktanalysen und autorisierte Laboratorien angegebene Ausrüstung verfügen, die für die Analyse, für die es autorisiert ist, angemessen und erforderlich ist, und muss mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens einem Bachelor-Abschluss zugewiesen haben, von denen mindestens einer Biologe ist.
  • Da für Laboratorien, die biologische Aktivitäten der Schädlingsgruppe durchführen, für die betreffenden Tests keine Akkreditierungspflicht besteht, wird das Genehmigungszertifikat für drei Jahre ausgestellt. Diese Laboratorien müssen das Ministerium außerdem offiziell über ihre Anträge auf Verlängerung der Genehmigung informieren (mindestens 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung).
  • Für Tests auf biologische Aktivität im Zusammenhang mit Rodentiziden müssen mindestens 2 Mitarbeiter zugewiesen werden, von denen mindestens einer über ein Zertifikat für die Verwendung von Versuchstieren verfügen muss.

Teststandards

Die im Inhalt der Tests zu untersuchenden Parameter variieren je nach den in der Produktspezifikation angegebenen Merkmalen. Die Details der in den Tests zu untersuchenden Parameter werden in der Veröffentlichung „Handbuch zur Entwicklung und Verwendung von FAO- und WHO-Spezifikationen für Pestizide“ ausführlich erläutert.

Bei Fragen zu Schädlingsbekämpfungsprodukten, die die 3. Hauptgruppe der Biozide darstellen, können Sie uns unter [email protected] kontaktieren oder unseren Beratungsservice für Biozidprodukte in Anspruch nehmen.

Verwendung von Cookies

Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, verwenden wir Cookies für begrenzte Zwecke und im Einklang mit der Vertraulichkeit.
Was ist die Cookie-Richtlinie?

Ich stimme zu