Erforderliche Informationen zum türkischen Sicherheitsdatenblatt

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Erforderliche Informationen zum türkischen Sicherheitsdatenblatt

Erforderliche Informationen zum türkischen Sicherheitsdatenblatt

27.02.2018

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Formular namens SDS, das zu Informationszwecken für chemische Substanzen, Gemische und Zwischenprodukte erstellt wird und aus 16 Unterabschnitten und 48 Unterunterabschnitten besteht und obligatorisch erstellt werden muss. Das türkische SDS sollte gemäß der türkischen Sicherheitsdatenblattverordnung Nr. 29204 erstellt werden.

Das wichtigste Merkmal der türkischen SDS-Verordnung ist die Notwendigkeit, SDSs von zertifizierten Personen erstellen zu lassen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass ab dem 31. Dezember 2023 Sicherheitsdatenblätter in der Türkei nur noch von Chemischen Bewertungsspezialisten gemäß der KKDIK-Verordnung erstellt werden.

Ein weiteres Merkmal dieser Formulare ist, dass sie auf Türkisch verfasst sein müssen. Die Zertifikatsinformationen der zertifizierten Personen, die berechtigt sind, das Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, sollten auch im 16. Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts enthalten sein. Für die zertifizierte Person, die das SDS erstellt, sollten die folgenden Informationen dem 16. Abschnitt hinzugefügt werden:

Autor des Sicherheitsdatenblatts:

Kontaktdaten:

Zertifikatsdatum,

Zertifikatsnummer

 

Überschriften und Unterpunkte für ein türkisches SDS

ABSCHNITT 1: IDENTIFIKATION DER SUBSTANZ/DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS/DES VERTEILERS

ABSCHNITT 2: EINSTUFUNG DER GEFAHREN

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/INFORMATIONEN ZU DEN BESTANDTEILEN

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNFALL

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

ABSCHNITT 13: ENTSORGUNGSHINWEISE

ABSCHNITT 14: INFORMATIONEN ZUM TRANSPORT

ABSCHNITT 15: RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Unterpunkte

1.1. Identität der Substanz/des Gemischs

1.2. Angegebene Verwendungen der Substanz oder des Gemischs und nicht empfohlene Verwendungen

1.3. Informationen des Sicherheitsdatenblatt-Lieferanten

1.4. Notfalltelefonnummer

2.1. Klassifizierung der Substanz oder des Gemischs

2.2. Etikettenelemente

2.3. Andere Gefahren

3.1. Stoffe

3.2. Gemische

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.2. Akute und verzögerte Symptome und Wirkungen

4.3. Erste Anzeichen für medizinische Hilfe und spezielle Behandlung

5.1. Löschmittel

5.2. Besondere Gefahren durch die Substanz oder das Gemisch

5.3. Empfehlungen für die Feuerwehr

6.1. Persönliche Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

6.3. Methoden und Materialien zur Aufbewahrung und Reinigung

6.4. Verweise auf andere Abschnitte

7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung

7.2. Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Inkompatibilität

7.3. Besondere Endanwendungen

8.1. Kontrollparameter

8.2. Expositionskontrollen

9.1. Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

9.2. Weitere Informationen

10.1. Reaktion

10.2. Chemische Stabilität

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

10.5. Zu vermeidende Stoffe

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

11.1. Informationen zu toxischen Wirkungen

12.1. Toxizität

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

12.3. Potenzial zur Bioakkumulation

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der Bewertung von PBT und vPvB

12.6. Weitere negative Auswirkungen

13.1. Entsorgungsmethoden

14.1. UN-Nummer

14.2. Geeignete UN-Versandbezeichnung

14.3. Transportgefährdungsklasse(n)

14.4. Verpackungsgruppe

14.5. Umweltschäden

14.6. Spezielle Maßnahmen für den Benutzer

14.7. Bulk-Transport gemäß Anhang II von MARPOL 73/78 und dem IBC-Code

15.1. Spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften für die Substanz oder das Gemisch

Um die relevanten Informationen im 2. Abschnitt des SDS angeben zu können, sollte der 3. Abschnitt bewertet werden und Informationen über die "Verordnung über die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung Nr. 28848" enthalten.

 

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