Eine Kurze Geschichte der Gesetzgebung zu Biozid-Produkten in der Türkei
Wenn Sie behaupten, dass ein Produkt gegen Mikroorganismen wirksam ist, fällt dieses Produkt unter das Biozid-Produkt. In diesem Fall müssen die Anforderungen der "Verordnung über Biozid-Produkte Nr. 27449 (4. Duplikat) vom 31. Dezember 2009" des Gesundheitsministeriums erfüllt werden. Produkte, die behaupten, gegen Mikroorganismen wie Desinfektionsmittel, antibakterielle Mittel, Fungizide usw. wirksam zu sein, werden im Rahmen des Biozid-Produkts bewertet. Die Geschichte der in der Türkei geltenden Gesetzgebung für diese Produkte ist kurz wie folgt:
Die "Verordnung über Biozid-Produkte Nr. 27449 (4. Duplikat) vom 31. Dezember 2009", veröffentlicht vom Türkischen Institut für öffentliche Gesundheit im Gesundheitsministerium, wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 98/8/EG erstellt.
Das "Kommuniqué über Arbeitsverfahren und Grundsätze der Biozid-Produkt-Analyse-Labors" vom 4. April 2014 mit der Nummer 5716 wurde veröffentlicht, um die Verfahren und Grundsätze hinsichtlich der Spezifikationen, Zulassung, Inspektionen und Studien der Labors, die Biozid-Produkt-Analysen durchführen, festzulegen.
Anschließend wurde eine neue Verordnung für die Biozid-Produkt-Verordnung und das Labor-Kommuniqué erlassen. In diesem Zusammenhang setzte das Gesundheitsministerium am 12. März 2014 die "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Biozid-Produkte Nr. 28939" mit der Nummer 28939 in Kraft.
Die Präsidentschaft der Abteilung für Umweltgesundheit des Instituts für öffentliche Gesundheit der Türkei hat am 22. Juni 2015 das "Kommuniqué über Arbeitsverfahren und Grundsätze der Biozid-Produkt-Analyse-Labors" mit der Nummer 5102 veröffentlicht. Darüber hinaus muss das MSDS-Etikett eines Biozid-Produkts gemäß der "Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische" Nr. 29204 vom 13. Dezember 2014 und der "Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Produkten und Gemischen" Nr. 28848 vom 11. Dezember 2013 erstellt werden.
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