Konservierungsmittel (2. HAUPTGRUPPE)

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Konservierungsmittel (2. HAUPTGRUPPE)

Konservierungsmittel (2. HAUPTGRUPPE)

05.12.2024

Biozidprodukte sind chemische oder biologische Wirkstoffe, die zur Kontrolle, Neutralisierung oder Eliminierung von Mikroorganismen eingesetzt werden. Gemäß der Biozidprodukte-Verordnung (BPR), Nummer 27449, veröffentlicht am 31. Dezember 2009 (4. Duplikat), werden Biozidprodukte in vier Hauptgruppen unterteilt: Desinfektions- und Allgemein-Biozidprodukte, Konservierungsmittel, Schädlingsbekämpfungsprodukte und andere Biozidprodukte. Dieser Artikel konzentriert sich auf die zweite Hauptgruppe, die „Konservierungsmittel“.

Was sind Konservierungsmittel der 2. Hauptgruppe?

Sofern nicht anders angegeben, umfassen diese Produkttypen Produkte, die ausschließlich zur Verhinderung von mikrobieller und Algenbildung verwendet werden.

Die Produkttypen der Hauptgruppe „Konservierungsmittel“, wie in Anhang V der Biozidprodukte-Verordnung aufgeführt, sind wie folgt:

  • Produkttyp 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
    Diese Produkte dienen der Erhaltung der Haltbarkeit hergestellter Waren (ausgenommen Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika oder Medizinprodukte) durch Kontrolle des mikrobiellen Abbaus.
    Dazu gehören auch Produkte, die als Konservierungsmittel bei der Verwendung oder Lagerung von Rodentiziden, Insektiziden oder anderen Ködern eingesetzt werden.

  • Produkttyp 7: Beschichtungsschutzmittel
    Beschichtungsschutzmittel schützen Filme oder Beschichtungen, um deren ursprüngliche Eigenschaften durch Kontrolle des mikrobiellen Abbaus oder Algenwachstums auf Objekten oder Materialien wie Farben, Kunststoffen, Klebstoffen, Tapetenklebern, Bindemitteln, Papier oder Kunstwerken zu bewahren.

  • Produkttyp 8: Holzschutzmittel
    Holzschutzmittel werden verwendet, um Holz oder Holzprodukte, einschließlich der Sägephase, vor Schäden oder ästhetischen Beeinträchtigungen durch Organismen wie Insekten zu schützen. Diese Produkttypen umfassen sowohl präventive als auch kurative Anwendungen.

  • Produkttyp 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
    Diese Konservierungsmittel dienen dem Schutz von faserigen oder polymerisierten Materialien wie Leder, Gummi, Papier und Textilien durch Kontrolle des mikrobiologischen Abbaus. Dazu gehören Produkte, die Mikroorganismenansiedlungen widerstehen, Geruchsbildung verhindern oder mindern und/oder andere Vorteile bieten.

  • Produkttyp 10: Schutzmittel für Baumaterialien
    Diese Produkte werden verwendet, um andere Baumaterialien (außer Holz), wie Wände oder Verbundstoffe, durch Kontrolle mikrobiologischer und algischer Angriffe zu schützen.

  • Produkttyp 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
    Diese Produkte schützen Wasser oder andere Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungsanlagen vor schädlichen Organismen wie Mikroben, Algen oder Muscheln. Produkte zur Desinfektion von Trink- oder Schwimmbadwasser sind nicht inbegriffen.

  • Produkttyp 12: Schleimbekämpfungsmittel
    Diese Produkte verhindern und kontrollieren das Wachstum von Schleim auf Materialien, Geräten und Strukturen, die in industriellen Prozessen wie Holz- und Zellstoffverarbeitung oder porösen Sandformationen bei der Ölförderung verwendet werden.

  • Produkttyp 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
    Diese Produkte verhindern den mikrobiellen Abbau von Flüssigkeiten, die für die Bearbeitung oder das Schneiden von Metall, Glas oder anderen Materialien verwendet werden.

Lizenzierungsanforderungen für Konservierungsmittel

Erstellung des Lizenzdossiers

Das Lizenzdossier für Konservierungsprodukte sollte Folgendes enthalten:

  • Lizenzdossier für Biozidprodukte (gemäß Anhang IIB)
  • Dossier für Wirkstoffe in Biozidprodukten (gemäß Anhang IIA)
  • Risikobewertungsbericht (gemäß Anhang VI)
  • Etikett für Biozidprodukte (gemäß Anhang XII)
  • Sicherheitsdatenblatt (gemäß Anhang II der KKDIK-Verordnung)
  • Formulierungs- und Spezifikationsdokumente
  • Erklärung zur Verpackungskompatibilität
  • Testergebnisse der Biozidprodukte

 

Testanforderungen

Die Anforderungen für Tests von Biozidprodukten sind in der „Anleitung zur Analyse von Biozidprodukten und autorisierten Laboratorien“, veröffentlicht am 28. Januar 2019 unter der Referenznummer E.519, festgelegt. Gemäß dieser Anweisung müssen alle Analysen in Laboratorien durchgeführt werden, die für die entsprechenden Testparameter akkreditiert oder gemäß den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) zertifiziert sind.

Biozidprodukte in der Kategorie der Konservierungsmittel müssen folgenden Tests unterzogen werden:
• Physikochemische Tests
• Kurzzeit-Stabilitätstests
• Langzeit-Stabilitätstests
• Wirksamkeitstests

Allgemeine Bestimmungen für Tests

• Alle Tests müssen an Proben aus derselben Charge/Losnummer durchgeführt werden.
• Physikochemische und Stabilitätstests sollten im selben Labor durchgeführt werden.
• Wenn Wirksamkeitstests in einem anderen Labor durchgeführt werden, müssen die anfänglichen physikochemischen Tests ebenfalls im selben Labor durchgeführt werden.
• Die Wirksamkeitstests dürfen nicht älter als 10 Jahre ab dem Datum des Lizenzantrags sein.

Teststandards

Die für Konservierungsmittel spezifizierten Teststandards sind in Anhang 18 der „Anleitung zur Analyse von Biozidprodukten und autorisierten Laboratorien“ beschrieben.
Die Wirksamkeitstests für Konservierungsmittel werden mit geeigneten Methoden durchgeführt, die in der neuesten Version der ECHA-Veröffentlichung „Guidance on the BPR: Volume II Efficacy, Assessment + Evaluation (Parts B+C)“ erwähnt werden.

Verschiedene Informationen zu Konservierungsmittel-Produktarten

Produktart 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Konservierungsmittel der Produktart 6 werden verwendet, um die Haltbarkeit von hergestellten Produkten, ausgenommen Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika, Arzneimittel oder Medizinprodukte, durch Kontrolle des mikrobiellen Abbaus zu gewährleisten. Diese Produkte dienen als Konservierungsmittel für die Lagerung oder Nutzung von Rodentiziden, Insektiziden oder anderen Ködern.
Diese Konservierungsmittel werden während der Produktion verschiedener hergestellter Produkte wie Farben, Beschichtungen, Klebstoffe, Reinigungsprodukte und anderer industrieller Materialien hinzugefügt. Durch die Hemmung des mikrobiellen Wachstums bewahrt die Produktart 6 die ästhetischen und funktionalen Eigenschaften der Produkte und spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Haltbarkeit und Nutzbarkeit der Produkte über die Zeit.

Biozidprodukte der Produktart 6 werden häufig verwendet, um Produkte während der Lagerung zu schützen. Wenn das konservierte Produkt (eine chemische Substanz, ein Gemisch oder ein Gegenstand) auf den Markt gebracht wird, wird es als behandelter Artikel klassifiziert. Chemische Substanzen und Gemische, die Konservierungsmittel in der Dose enthalten, können als Komponenten in der Herstellung anderer Endprodukte verwendet werden. In solchen Fällen, wenn das Konservierungsmittel der Inhaltstoffe nach Fertigstellung des Endprodukts keine beabsichtigte biozide Funktion mehr erfüllt, sollten die Rückstände des Konservierungsmittels aus den geschützten Inhaltstoffen nicht dazu führen, dass das Endprodukt als behandelter Artikel klassifiziert wird.
Zusätzlich kann ein fester Bestandteil, der bei der Herstellung eines komplexen Endprodukts verwendet wird, ein Konservierungsmittel der Produktart 6 enthalten. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob das Konservierungsmittel nur mit dem Lagerprozess dieser Komponente (und nicht des Endprodukts) zusammenhängt oder ob das Konservierungsmittel für die Lagerung und die potenzielle Nutzung des Endprodukts vorteilhaft ist.

Produktart 8: Holzschutzmittel

Produktart 8: Holzschutzmittel sind Biozidprodukte, die verwendet werden, um Zerstörung und ästhetische Verschlechterung von Holzprodukten durch Insekten und andere Schädlinge zu verhindern. Diese Produkte verlängern die natürliche Lebensdauer von Holz und bewahren sein ästhetisches Erscheinungsbild. Während der Produktion werden Holzschutzmittel in der Holzverarbeitung und in der Herstellung von Holzprodukten angewendet, um vor Insekten, Pilzen und anderen Schädlingen zu schützen.

Durch die Verhinderung von Fäulnis und biologischem Abbau im Holz werden diese Produkte insbesondere im Bauwesen, in der Möbelherstellung und bei Anwendungen im Außenbereich eingesetzt. Sie gewährleisten die Haltbarkeit und Langlebigkeit von Holz für sowohl Innen- als auch Außenanwendungen.

Biozidprodukte der Produktart 8 (Holzschutzmittel) werden in der Regel eingesetzt, um einen langfristigen Schutz des Holzes zu gewährleisten, der auch im Endprodukt, das als behandelter Artikel klassifiziert wird, fortbesteht.
Ausnahmen können jedoch Biozidprodukte der Produktart 8 sein, die nur während des Schneide- und Hackstadiums des Holzes, während der anfänglichen Lagerung oder bei der Behandlung des Holzes zu Sanierungszwecken vor der Herstellung eines Endprodukts verwendet werden und die in diesen Phasen Schutz vor schädlichen Organismen bieten.

Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien

Produktart 9 (PT9) gehört zu den breiten Klassifizierungen von Biozidprodukten und umfasst Produkte, die Schutz für Faser-, Leder-, Gummi- und Polymermaterialien bieten. Diese Produkte werden verwendet, um faserige oder polymerisierte Materialien wie Leder, Gummi, Papier und Textilien durch Kontrolle des mikrobiellen Zerfalls zu schützen. Sie verhindern die Besiedlung von Mikroorganismen auf Materialien, wodurch Gerüche vermieden oder reduziert und/oder andere Vorteile erzielt werden. Diese Produkte sind darauf ausgelegt, Materialverschleiß zu verhindern und deren Lebensdauer zu verlängern. Durch den Schutz vor mikrobiell verursachten Schäden tragen sie zur Erhaltung der Qualität von Industrie- und Verbraucherprodukten bei.

Biozidprodukte der Produktart 9 können auch bei der Herstellung von behandelten Artikeln verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist bei der Verwendung eines Biozidprodukts zur Verlängerung der Lebensdauer eines behandelten Artikels, zur Verhinderung seines Verfalls oder zu seinem Schutz vor Schädlingen ein lizenziertes Biozidprodukt der Produktart 9 erforderlich (mit Angabe des Schutzinhalts gemäß PT9 auf dem Etikett und bei der Vermarktung des Artikels).

Falls Sie Fragen zu Ihren Biozidprodukten der zweiten Hauptgruppe haben, können Sie uns unter [email protected] kontaktieren oder unseren Beratungsservice für Biozidprodukte in Anspruch nehmen.

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