Bewertung von Ansprüchen an kosmetische Produkte | Türkei

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Bewertung von Ansprüchen an kosmetische Produkte | Türkei

25.03.2024

Verantwortlichkeiten der verantwortlichen Person 2 - Bewertung von Ansprüchen an kosmetische Produkte

Ein Anspruch bezieht sich auf die Informationen, Aussagen oder visuellen Darstellungen, die bei der Kennzeichnung, Verpackung und/oder Werbung für ein kosmetisches Produkt hinsichtlich seiner Merkmale, Wirksamkeit und/oder Sicherheit verwendet werden.

Die verantwortliche Person muss sicherstellen, dass der Anspruch mit den ihr vorliegenden Dokumenten übereinstimmt. Wenn ein Anspruch so angepasst wird, dass er die grundlegende Funktion des gemeldeten Produkts ändert, wird es als ein anderes Produkt betrachtet.

Bevor wir mit spezifischen Beispielen im Zusammenhang mit Ansprüchen beginnen, ist es sinnvoll, einige in den kosmetischen Leitlinien erwähnte Definitionen zu untersuchen:

  • Glutenfreies kosmetisches Produkt: Ein kosmetisches Produkt, das kein Gluten enthält, eine Protein-Gruppe pflanzlichen Ursprungs, die in Getreidearten wie Weizen, Gerste, Hafer, Roggen vorkommt und glutenfrei zertifiziert wurde.
  • Naturkosmetisches Produkt: Ein kosmetisches Produkt, das den Anforderungen international anerkannter Standards für natürliche Kosmetikprodukte entspricht, aber nicht unbedingt biologisch sein muss.
  • Halal-kosmetisches Produkt: Ein Produkt, das gemäß international anerkannten Halal-Kosmetikstandards und im Einklang mit islamischen Kriterien hergestellt wurde.
  • Bio-/ökologisches kosmetisches Produkt: Ein fertiges kosmetisches Produkt, das den Anforderungen entspricht, die in international anerkannten Standards für biologische Kosmetikprodukte festgelegt sind.
  • Veganes kosmetisches Produkt: Ein kosmetisches Produkt, das keine tierischen Inhaltsstoffe enthält und nicht an Tieren als Bestandteile des Endprodukts getestet wurde, einschließlich Produktkomponenten.

 

Ansprüche bezüglich kosmetischer Produkte müssen gemäß den sechs (6) gemeinsamen Kriterien erfüllt werden, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden, und diese Kriterien sind gleichermaßen wichtig:

1. Gesetzeskonformität:

  • Ansprüche, die darauf hinweisen, dass das kosmetische Produkt vom Gesundheitsministerium oder einer Behörde genehmigt/autorisiert ist usw., sollten nicht auf dem Produktetikett, der Verpackung, in Werbeaktionen usw. enthalten sein.
  • Bei Ansprüchen im Zusammenhang mit kosmetischen Produkten müssen die Anforderungen der Kosmetikgesetzgebung berücksichtigt werden.
  • Ansprüche bezüglich kosmetischer Produkte sollten vernünftig, verständlich und für den durchschnittlichen Endbenutzer wahrnehmbar sein und dabei soziale, kulturelle und sprachliche Faktoren auf dem Markt berücksichtigen.
  • Rechtliche Anforderungen (wie das Nichtvorhandensein einer verbotenen Komponente, die Einhaltung der Bestimmungen der Kosmetikgesetzgebung usw.) sollten nicht als Überlegenheit/Vorteil für das Produkt in visuellen Produktförderungen, Produktetiketten und Produktverpackungen verwendet werden.

2. Wahrhaftigkeit:

  • Die allgemeine Darstellung des kosmetischen Produkts und/oder die verwendeten Ansprüche im Produkt sollten nicht auf falschen oder irrelevanten Informationen beruhen.
  • Wenn behauptet wird, dass ein bestimmter Inhaltsstoff in einem kosmetischen Produkt enthalten ist, muss er auch tatsächlich im Produkt enthalten sein.
  • Wenn Ansprüche auf die Eigenschaften bestimmter Komponenten oder Inhaltsstoffe in einem kosmetischen Produkt hinweisen und das kosmetische Produkt diese Eigenschaften nicht besitzt, sollte nicht behauptet werden, dass das fertige Produkt diese Eigenschaften hat.
  • Meinungen zu Ansprüchen im Zusammenhang mit kosmetischen Produkten sollten nicht verwendet werden, wenn sie keine nachweisbaren Beweise widerspiegeln.

3. Untermauerung von Ansprüchen:

  • Bestimmen Sie geeignete und ausreichende Methoden zur Untermauerung des Anspruchs. Diese Methoden können unterschiedliche Typen und Formen haben. Die mit den angegebenen Methoden erhaltenen Daten sollten in relevanten Abschnitten der Produktinformationsdatei präsentiert werden.
  • Direkte oder indirekte Ansprüche müssen über geeignete und ausreichende wissenschaftliche Beweise verfügen, um sie zu unterstützen.
  • Bei Änderungen in der Produktformulierung muss sichergestellt werden, dass die die Produktansprüche unterstützenden Beweise immer noch gültig sind.
  • Die Konsultation mit einem Experten, der angemessene Unterstützung bietet, wird empfohlen.

4. Gerechtigkeit:

  • Aussagen zur Leistung oder Funktionalität eines kosmetischen Produkts sollten nicht über die vorhandenen unterstützenden Beweise hinausgehen.
  • Behauptungen über kosmetische Produkte mit ähnlichen Eigenschaften sollten nicht durch die Verwendung von Begriffen wie „einzigartig, beispiellos, am besten, am wirksamsten“ usw. den Eindruck erwecken, dass eines anderen Produkten überlegen sei.
  • Wenn die Wirkung eines Kosmetikprodukts von bestimmten Bedingungen abhängt (z. B. der Notwendigkeit, es mit anderen Produkten zu verwenden), sollte dies klar angegeben werden.

5. Fairer-Wettbewerb:

  • Ansprüche von kosmetischen Produkten sollten objektiv sein und weder Mitbewerber noch rechtlich verwendete Komponenten herabwürdigen.
  • Ansprüche von kosmetischen Produkten sollten nicht mit denen eines Wettbewerberprodukts verwechselt werden und nicht zu falschen Vorstellungen über ein Konkurrenzprodukt führen.

6. Informierte Entscheidungsfindung:

  • Ansprüche sollten klar und verständlich für einen durchschnittlichen Endbenutzer sein.
  • Ansprüche sind ein integraler Bestandteil von Produkten und sollten Informationen enthalten, die einem durchschnittlichen Endbenutzer ermöglichen, eine informierte Wahl zu treffen.
  • Marketingkommunikation sollte die Wahrnehmungsfähigkeit der Zielgruppe berücksichtigen (Bevölkerung oder demografische Struktur des Landes, wie Verbraucher unterschiedlichen Alters und Geschlechts oder Fachleute). Marketingkommunikation sollte klar, präzise, relevant und verständlich für die Zielgruppe sein.

 

Um unseren Artikel mit weiteren detaillierten Beispielen zu kosmetischen Produktansprüchen zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Referenzen: (1) TÜRKISCHE ARZNEIMITTEL- UND MEDIZINPRODUKTE-BEHÖRDE - LEITFADEN FÜR KOSMETIKPRODUKTANSRPÜCHE VERSION 6.0

(2) TÜRKISCHE ARZNEIMITTEL- UND MEDIZINPRODUKTE-BEHÖRDE - LEITFADEN FÜR DIE VERANTWORTLICHE PERSON UND ENDBENUTZER VON KOSMETIKPRODUKTEN

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