ECHA hat seine 52. BPC-Sitzung abgehalten
Notizen von der Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte
Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA hielt seine 52. Sitzung am 17. und 18. September 2024 online ab. Die Sitzung dauerte etwa sieben Stunden.
Zu den wichtigsten besprochenen Themen gehörten Aktualisierungen zu den Zulassungen von Wirkstoffen, Überarbeitungen der Genehmigungsverfahren und Aktualisierungen der Richtlinien gemäß Artikel 75(1)(g), wobei einige spezifische Substanzen im Detail diskutiert wurden.
Wichtige Punkte der Sitzung
Die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung sind nachstehend aufgeführt:
Wirkstoffe:
Dänemark schlug die Bewertung von Daten nach der Zulassung von Icaridin im Produkttyp 19 sowie die Anpassung des ökologischen Endpunkts für den Icaridin-Säuremetaboliten vor.
Der Ausschuss für Biozidprodukte erzielte einen Konsens über die analytischen Methoden nach der Zulassung und die Korrektur der QSAR-Schätzungsfehler im Zusammenhang mit den ökologischen Endpunkten des Icaridin-Säuremetaboliten.
Unionszulassungen:
Die folgenden Produktfamilien erhielten in bestimmten Bereichen eine Genehmigung:
- Produkttyp 18: Biozid-Produktfamilie mit Transfluthrin
Diese Produktfamilie umfasst flüssige Produkte, die für den nicht-professionellen Einsatz in Innenräumen zur Bekämpfung von Motten, Mücken und Fliegen konzipiert sind. Die betreffenden Produkte sind Dampffreisetzungsprodukte und Flüssigkeiten, die in elektrischen Verdampfern verwendet werden.
Das Gutachten zur Zulassung wurde einstimmig angenommen, und die für die Bewertung zuständige Behörde ist die Niederlande. - Produkttyp 3: Biozid-Produktfamilie mit L-(+)-Milchsäure
Diese Produkte werden von Fachleuten in der Veterinärhygiene verwendet. Gebrauchsfertige Desinfektionsmittel sind nach dem Melken gegen Bakterien und Hefen wirksam.
Das Gutachten zur Zulassung wurde einstimmig angenommen, und die für die Bewertung zuständige Behörde ist die Niederlande. - Produkttyp 3: Biozid-Produktfamilie mit Chlorocresol
Diese Produkte werden sowohl von professionellen als auch nicht-professionellen Anwendern zur Desinfektion in der Veterinärhygiene verwendet und zielen auf Bakterien, Hefen, Viren, Pilze und Endoparasiten ab.
Das Gutachten zur Zulassung wurde einstimmig angenommen, und die für die Bewertung zuständige Behörde ist Deutschland.
Artikel 75(1)(g):
- BIT (Produkttypen 6 und 13):
Der BPC erstellte zwei Gutachten zur Bewertung der Wirksamkeitsdaten der Stufe 2 für BIT, eine schützende aktive Substanz. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass die aktuellen Daten als Stufe 2 akzeptiert werden können; die Datenanforderungen sind daher erfüllt und die Wirksamkeit ist nachgewiesen.
Das Gutachten wurde einstimmig angenommen, und die für die Bewertung zuständige Behörde ist Spanien. - Ameisensäure (Produkttyp 6):
Der Antragsteller legte neue Wirksamkeitsdaten der Stufe 2 für diese schützende aktive Substanz vor. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass die aktuellen Daten als Stufe 2 akzeptiert werden können; die Datenanforderungen sind daher erfüllt und die Wirksamkeit ist nachgewiesen.
Das Gutachten wurde einstimmig angenommen, und die für die Bewertung zuständige Behörde ist Belgien.
Verfahren zur Erneuerung der Unionszulassungen:
Unionszulassungen werden für maximal 10 Jahre erteilt und können verlängert werden. Gemäß der EU-Biozidprodukte-Verordnung müssen Anträge auf Erneuerung 550 Tage vor Ablauf der Zulassung eingereicht werden. Die erste Unionszulassung läuft im Juni 2026 aus, was bedeutet, dass die ersten Erneuerungsanträge Ende 2024 erwartet werden.
Zur Unterstützung des Erneuerungsverfahrens diskutierte der BPC mehrere wichtige Dokumente, darunter:
- Ein allgemeiner Verfahrensleitfaden für Erneuerungen.
- Ein Verfahren zur Überprüfung der Übersetzungen der Produktspezifikationen.
- Ein Dokument zur Unterstützung bei der Entscheidung, ob eine „vollständige“ oder „begrenzte“ Bewertung für die Erneuerung erforderlich ist.
Diese Dokumente sollen alle Akteure im Erneuerungsprozess unterstützen und dazu beitragen, die Qualität der Anträge und deren Übereinstimmung mit der EU-Biozidprodukte-Verordnung zu verbessern.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des Ausschusses für Biozidprodukte.
Dieser Artikel stammt von der ECHA.