
Über den Rückzug von Wirkstoffen aus Produkttypen
Was bedeutet der Rückzug von Wirkstoffen aus Produkttypen?
Die EU-Verordnung über Biozidprodukte (BPR) zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Akteure zu schaffen, die mit Wirkstoffen arbeiten. Dies wird durch Artikel 95 der BPR und die Erstellung einer namentlichen Liste, bekannt als die „Artikel-95-Liste“ der „relevanten Stoffe und Lieferanten“, erreicht.
Jeder in diesem Dokument aufgeführte Wirkstoff kann auf Antrag der Teilnehmer aus einem genehmigten Produkttyp zurückgezogen werden. Wenn ein Unternehmen die Wiederverwendung eines zurückgezogenen Wirkstoffs beantragen möchte, muss es bis zur festgelegten Frist einen Antrag stellen, um die Teilnehmerrolle zu übernehmen. Andernfalls muss ein neuer Antrag für den zurückgezogenen Produkttyp eingereicht werden.
Die Verordnung über das Überprüfungsprogramm (RPR) definiert eine spezifische Rolle für die ECHA und regelt die Verfahren, wie Teilnehmer diesem Programm beitreten, die Teilnehmerrolle übernehmen, sich als Teilnehmer zurückziehen und unter bestimmten Bedingungen Stoff-/Produkttyp-Kombinationen in das Überprüfungsprogramm aufnehmen können.
Welche Fristen gelten?
Die bevorstehenden Fristen für den Rückzug der oben genannten Wirkstoffe und Produkttypen werden auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Diese sind wie folgt:
Deadline |
Topic |
Action |
Legal basis |
Multiple deadlines |
Successful notifications |
Apply** |
RPR Art 3(2)* |
04 November 2025 |
Withdrawal of all participants |
Notify |
RPR Art 14(1)(a), RPR Art 14(2), RPR Art 17 |
04 November 2025 |
Withdrawal of all participants |
Notify |
RPR Art 14(1)(a), RPR Art 14(2), RPR Art 17 |
03 February 2026 |
Withdrawal of all participants |
Notify |
RPR Art 14(1)(a), RPR Art 14(2), RPR Art 17 |
* Eine vollständige Liste der geltenden Fristen für jede konforme Meldung ist in der Liste der Meldungen enthalten.
** Anträge gemäß Artikel 3(2) der RPR können nur vom Meldenden (Teilnehmer) eingereicht werden, der die Meldung erfolgreich durchgeführt hat.
Für weitere detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Website der ECHA.
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