Über die aktualisierte CLP-Verordnung
Welche Änderungen sind in der aktualisierten CLP-Verordnung enthalten?
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung der Kommission (EU) 2024/2865 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung brachte mehrere Änderungen an der EU-CLP-Verordnung mit sich, die am 10. Dezember 2024 in Kraft traten. Welche Änderungen umfasst sie also?
In einem Artikel auf ihrer Website hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Informationen zu den Aktualisierungen der CLP-Verordnung bereitgestellt.
Laut ECHA zielt die aktualisierte CLP-Verordnung darauf ab, die Identifizierung und Einstufung gefährlicher Chemikalien zu verbessern. Zu den eingeführten Änderungen gehören:
- Die Regeln zur Einstufung von Stoffen und Gemischen mit mehreren Komponenten wurden präzisiert,
- Die Bedeutung von Gruppierungen in harmonisierten Einstufungen wurde hervorgehoben,
- Es wurden Vorschriften zur Gewährleistung der Transparenz bei der Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien, einschließlich digitaler Etiketten, festgelegt,
- Änderungen wurden in Bezug auf Informationen, die im Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar geteilt und eingereicht werden, eingeführt,
- Der Europäischen Kommission wurde das Recht eingeräumt, harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschläge von der ECHA oder der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) anzufordern,
- Regeln für den Verkauf von Chemikalien an Nachfüllstationen wurden spezifiziert, und
- Die Rollen von Händlern als potenzielle Verpflichtungsträger für Meldungen an Giftinformationszentren wurden klargestellt.
ECHA betont, dass Unternehmen ihre Portfolios von Stoffen und Gemischen überprüfen und der ECHA neue Einstufungen melden sollten. Unternehmen können die Einhaltung sicherstellen, indem sie ihre CLP-Meldungen oder REACH-Registrierungsdossiers aktualisieren, um die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Darüber hinaus können Sie die Leitlinien verfolgen, die die ECHA im Jahr 2025 veröffentlichen wird, darunter Leitlinien zur Kennzeichnung, zur Anhänge VIII, zur Querverwertung und Gruppierung im CLH-Prozess sowie Stakeholder-Workshops zu neuen Gefahrenklassen.
Dieser Artikel stammt von der ECHA.