ECHA wird den Geltungsbereich des REACH-Beschränkungsvorschlags erweitern, um mehr Chrom(VI)-Substanzen einzubeziehen

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ECHA wird den Geltungsbereich des REACH-Beschränkungsvorschlags erweitern, um mehr Chrom(VI)-Substanzen einzubeziehen

ECHA wird den Geltungsbereich des REACH-Beschränkungsvorschlags erweitern, um mehr Chrom(VI)-Substanzen einzubeziehen

27.05.2024

Neue Empfehlungen zur REACH-Beschränkung

Die Europäische Kommission hat die ECHA gebeten, den REACH-Beschränkungsvorschlag auf mindestens 12 Chrom(VI)-Substanzen auszudehnen.

Kürzlich beauftragte die Kommission die ECHA, einen aktualisierten Beschränkungsvorschlag für Chrom(VI)-Substanzen vorzubereiten, um die ursprüngliche Anfrage vom September 2023 zu ergänzen.

Diese Aktualisierung umfasst Chrom(VI)-Substanzen, die in den Einträgen 16-22 und 28-31 der REACH-Autorisierungsliste aufgeführt sind. Zusätzlich wird die ECHA gebeten, Beschränkungsvorschläge für andere Chrom(VI)-Substanzen, einschließlich Bariumnitrat (EC-Nummer 233-660-5), zu bewerten, die nicht auf der Autorisierungsliste stehen. Die Frist für den erweiterten Beschränkungsvorschlag wird auf den 11. April 2025 festgelegt.

Die ECHA wird im Juni einen zweiten Aufruf zur Vorlage von Beweisen starten, um die Vorbereitung des Vorschlags zu unterstützen. Ein Webinar am 6. Juni 2024 wird die wichtigsten Ergebnisse des ersten Beweisanrufs diskutieren und zusätzliche im zweiten Aufruf erforderliche Daten hervorheben.

Laut ECHA wird die Erstellung des Beschränkungsvorschlags und dessen Bewertung durch RAC und SEAC dem standardmäßigen REACH-Beschränkungsverfahren folgen.

Dieser Artikel stammt von der ECHA.

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