Gefährliche Chemikalien in Kosmetikprodukten gefunden
ECHA führte ein Pilotprojekt zu kosmetischen Produkten durch
Laut einem Pilotprojekt, das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zwischen November 2023 und April 2024 durchgeführt wurde, enthalten 6 % der in 13 Ländern analysierten 4.500 Kosmetikprodukte gefährliche Substanzen, die gemäß den Verordnungen über persistente organische Schadstoffe (POP) und REACH verboten sind.
Die ECHA ist für die REACH- und POP-Verordnungen verantwortlich, die auch für kosmetische Formulierungen gelten. Dieses Projekt konzentrierte sich auf die Überwachung des Vorhandenseins und der Einhaltung von PFOA, D4/D5, PFCA und verwandten Substanzen in Kosmetika.
In diesem Projekt entdeckten die Behörden, dass 285 dieser Produkte verbotene gefährliche Chemikalien enthielten. Diese sind wie folgt:
- Perfluorononyl-Dimethicon
- Perfluorooctylethyl-Triethoxysilan
- Perfluorononylethyl-Carboxydecyl-PEG-10-Dimethicon
- Cyclopentasiloxan (D5), Cyclomethicon (eine Mischung aus D4, D5 und D6) und Cyclotetrasiloxan (D4)
Diese Substanzen wurden aufgrund ihrer Einstufung als persistente organische Schadstoffe (POP) oder aufgrund ihrer (sehr) persistenten, (sehr) bioakkumulierbaren und toxischen (PBT/vPvB) Eigenschaften zuvor verboten oder eingeschränkt.
Laut der ECHA wird Perfluorononyl-Dimethicon am häufigsten in Eyelinern und Lippenkonturstiften in Form von Stiften oder Wachsmalstiften gefunden, während D4 und D5 in Haarspülungen und Haarkuren vorkommen.
Das ECHA-Durchsetzungsforum hat Maßnahmen zur Entfernung nicht konformer Produkte vom Markt ergriffen. In den meisten Fällen erhielten Lieferanten zunächst eine schriftliche Empfehlung, um ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Standards zu helfen. Die Untersuchungen liefen in fast der Hälfte der geprüften Fälle weiter, als der Bericht verfasst wurde.
Dieser Artikel stammt von der ECHA.