ECHA und KMU-Verifizierung

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26.07.2024

ECHA und KMU-Verifizierung: nur eine Verwaltungsgebühr für einen gemeinsamen Genehmigungsantrag

Wie bekannt, sehen die REACH-Verordnung und die REACH-Gebührenverordnung vor, dass die ECHA Gebühren für administrative und technische Dienstleistungen erheben kann.

Nach den neuen von der Europäischen Kommission genehmigten Bestimmungen wird die ECHA nur noch eine Verwaltungsgebühr für gemeinsame Genehmigungsanträge erheben. Diese Praxis wird auch Antragsteller umfassen, die ihre Unternehmensgröße falsch angegeben haben. Diese Regel gilt auch in Fällen, in denen mehrere Antragsteller sich fälschlicherweise als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) deklariert haben.

Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird auf der Grundlage der Unternehmensgröße des größten Unternehmens innerhalb der Gruppe des gemeinsamen Genehmigungsantrags festgelegt. Laut ECHA wird dieser Prozess in Übereinstimmung mit dem Gebührenansatz durchgeführt, der in der Durchführungsverordnung der Kommission über die an die ECHA zu zahlenden Gebühren und Abgaben festgelegt ist. Die Rechnung wird an den Hauptantragsteller gerichtet. Wenn alle Antragsteller ihre Unternehmensgröße korrekt angeben, wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Definition von „finanziellem Gewinn“ wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls geändert. Es gibt jedoch keine Änderungen bei den Verwaltungsgebühren und anderen Bestimmungen.

Laut ECHA hat die Kommission die von dem Verwaltungsrat der ECHA vorgeschlagene überarbeitete und konsolidierte Entscheidung genehmigt. Die Entscheidung wird ab dem 22. Juli 2024 wirksam.

Für weitere Informationen können Sie die Website der ECHA besuchen.

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