Anmerkungen zur BPC-Sitzung der ECHA im November
Über die Sitzung des ECHA-Ausschusses für Biozidprodukte
Während der Sitzung vom 25. bis 29. November 2024 hat der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA sechs Stellungnahmen zu Wirkstoffen und vier Stellungnahmen zur Unionszulassung angenommen. Diese sind nachfolgend aufgeführt.
Angenommene Stellungnahmen zu Wirkstoffen:
- Erneuerung von Epsilon-Metofluthrin für Produkttyp 18
- Genehmigung von 2,2-Dibrom-2-cyanoacetamid (DBNPA) für Produkttyp 11
- Genehmigung von 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (MIT) für Produkttyp 6
- Genehmigung von 2-Methyl-2,3-dihydro-1,2-thiazol-3-on-hydrochlorid (MIT HCl) für Produkttyp 6
- Genehmigung von Peressigsäure, hergestellt aus 1,3-Diacetyloxypropan-2-ylacetat und Wasserstoffperoxid, für Produkttyp 2
Die folgende Stellungnahme wurde vom Ausschuss nicht unterstützt:
- Genehmigung von Epsilon-Metofluthrin für Produkttyp 19
Angenommene Stellungnahmen zur Unionszulassung:
- Eine Biozidproduktfamilie mit Propan-1-ol/Propan-2-ol für Produkttypen 1, 2 und 4
- Eine Biozidproduktfamilie mit Propan-2-ol für Produkttyp 1
Die folgende Stellungnahme wurde vom Ausschuss nicht unterstützt:
- Eine wesentliche Änderung der Unionszulassung für eine Biozidproduktfamilie mit Aktivchlor, freigesetzt aus Natriumhypochlorit, für Produkttyp 2.
Die ECHA erklärte, dass die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten die endgültige Entscheidung auf Grundlage der BPC-Stellungnahmen treffen wird. Es wurde auch erwähnt, dass die nächste BPC-Sitzung vom 24. bis 28. Februar stattfinden wird.
Weitere Details zur Sitzung finden Sie im von der ECHA veröffentlichten Anhang.
Dieser Artikel stammt von der ECHA.