ECHA-Biozid-Ausschuss: Zu Fehlenden Daten in Anträgen

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ECHA-Biozid-Ausschuss: Zu Fehlenden Daten in Anträgen

ECHA-Biozid-Ausschuss: Zu Fehlenden Daten in Anträgen

25.06.2024

Der Biozidausschuss der ECHA hat Bedenken hinsichtlich fehlender Daten in den Anträgen geäußert.

Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA hat sieben neue Stellungnahmen zu Unionsgenehmigungen und vier zu Wirkstoffen angenommen. Es gab eine Zunahme der Stellungnahmen, die Unionsgenehmigungen und Wirkstoffzulassungen aufgrund fehlender Daten nicht unterstützen.

Nach der im Mai abgehaltenen Sitzung lauten die vom Ausschuss für Biozidprodukte angenommenen Stellungnahmen zu Wirkstoffen wie folgt:

  • Erneuerung von Dinotefuran für Produkttyp 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte zur Bekämpfung anderer Arthropoden).
  • Genehmigung von polymerem Betain für Produkttyp 8 (Holzschutzmittel).

 

Die folgenden Stellungnahmen wurden nicht unterstützt:

  • Erneuerung von Medetomidin für Produkttyp 21 (Antifouling-Produkte).
  • Genehmigung von 5-Chloro-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (CIT) für Produkttyp 6 (Konservierungsmittel für Produkte während der Lagerung).

 

Die sieben vom BPC zu Genehmigungen angenommenen Stellungnahmen umfassen:

  • Biozidprodukt, das Propan-2-ol für Produkttyp 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht zur direkten Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind) enthält.
  • Familie von Biozidprodukten, die Propan-1-ol und Propan-2-ol für Produkttyp 1 (Desinfektionsmittel für die menschliche Hygiene) enthält.
  • Familie von Biozidprodukten, die Margosa-Extrakt enthält, der aus kaltgepresstem Öl der Samen von Azadirachta Indica gewonnen und mit überkritischem Kohlendioxid extrahiert wurde, für Produkttyp 19 (Repellentien und Lockstoffe zur Schädlingsbekämpfung).
  • Biozidprodukt, das Glutaral (Glutaraldehyd) enthält; eine Reaktionsmasse von 5-Chloro-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) für Produkttypen 6, 11 (Konservierungsmittel für Flüssigkeitskühl- und Verarbeitungssysteme) und 12 (Schleimbekämpfungsmittel).
  • Familie von Biozidprodukten, die eine Reaktionsmasse von 5-Chloro-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) enthält, für Produkttypen 4 (Desinfektionsmittel für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich), 11 und 12.
  • Familie von Biozidprodukten, die Peressigsäure für Produkttypen 2, 3 (Desinfektionsmittel für die Veterinärhygiene) und 4 enthält.

 

Der BPC hat die Genehmigung einer Produktfamilie, die Wasserstoffperoxid für Produkttyp 4 enthält, nicht unterstützt.

Die Mitgliedstaaten, die die Bewertung durchführen, empfehlen, dass eine Genehmigung oder Zulassung nicht erteilt werden sollte, wenn die Unternehmen die erforderlichen Daten, wie z.B. Wirksamkeits- oder Informationen zur endokrinen Disruption, nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens bereitstellen. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, sicherzustellen, dass die eingereichten Dossiers vollständig sind.

Der Ausschuss für Biozidprodukte tagte vom 27. bis 31. Mai 2024, und die angenommenen Stellungnahmen werden auf der ECHA-Website veröffentlicht. Die nächste Sitzung findet am 17. und 18. September statt.

Detaillierte Informationen zu diesen Stellungnahmen finden Sie in den Anhängen auf der ECHA-Website. Klicken Sie hier, um darauf zuzugreifen.

 

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