ECHA-Bericht zu ABFRs

Kontaktiere uns
ECHA-Bericht zu ABFRs

ECHA-Bericht zu ABFRs

27.12.2024

Über die ABFR-Untersuchung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat auf Anfrage der Europäischen Kommission eine Überprüfung durchgeführt. Dieser Bericht behandelt die Verwendung, Emissionen, gefährlichen Eigenschaften und möglichen Alternativen im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung und dem Recycling von Aromatischen Bromierten Flammschutzmitteln (ABFRs).

Der Bericht untersucht 60 ABFRs auf dem EU-Markt und kommt zu dem Schluss, dass nicht-polymerische aromatische bromierte Flammschutzmittelzusätze aufgrund ihrer Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität erhebliche Umweltverschmutzungsrisiken darstellen. Diese Stoffe werden während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, in die Umwelt freigesetzt.

Wesentliche Ergebnisse:

  • Umweltauswirkungen:
    Im Vergleich zu anderen ABFRs stellen nicht-polymerische Zusätze aufgrund ihrer Tendenz, aus Materialien auszutreten, das höchste Umweltrisiko dar. Die ECHA hat fünf besorgniserregende Stoffe identifiziert, die als PBT (Persistent, Bioakkumulierend und Toxisch) und vPvB (sehr Persistent und sehr Bioakkumulierend) eingestuft sind. Außerdem sind 37 ABFRs potenziell PBT, von denen 17 nicht-polymerische Zusätze sind.

  • Verwendung und Emissionen:
    ABFRs werden in verschiedenen Anwendungen verwendet, wobei die Sektoren Elektronik, Bauwesen und Textilien am meisten zu den Gesamtemissionen beitragen.

  • Alternativen:
    Alternativen zu ABFRs eignen sich für viele Anwendungen, einschließlich organophosphorhaltiger Flammschutzmittel und nicht brennbarer Materialien. Allerdings können einige organophosphorhaltige Flammschutzmittel ähnliche gefährliche Eigenschaften wie ABFRs aufweisen und zum Austreten neigen. Polymerkombinierte ABFR-Zusätze können in vielen Anwendungen eine Alternative zu nicht-polymerischen ABFR-Zusätzen sein.

  • Abfallbewirtschaftung:
    Unzureichende Recycling- und Abfallbewirtschaftungssysteme können die Umweltfreisetzung von ABFRs erhöhen. Die ECHA betont die Notwendigkeit, problematische Kunststoffzusätze in den frühen Phasen der Wertschöpfungskette zu beseitigen.

  • Gruppenansatz:
    Einige nicht-polymerische ABFR-Zusätze sind nicht unter REACH registriert, wurden jedoch in der Umwelt häufig nachgewiesen. Dies wirft potenzielle Compliance-Probleme mit REACH oder Unsicherheiten in Bezug auf Kunststoffansammlungen in importierten Artikeln auf. Daher sollte bei regulatorischen Maßnahmen in Bezug auf ABFRs ein Gruppenansatz verfolgt werden.


Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Website der ECHA.

Dieser Artikel stammt von der ECHA.

 

Verwendung von Cookies

Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, verwenden wir Cookies für begrenzte Zwecke und im Einklang mit der Vertraulichkeit.
Was ist die Cookie-Richtlinie?

Ich stimme zu