ECHA ergänzt Kandidatenliste um weiteren gefährlichen Stoff

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ECHA ergänzt Kandidatenliste um weiteren gefährlichen Stoff

ECHA ergänzt Kandidatenliste um weiteren gefährlichen Stoff

01.07.2024

Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid wurde der Kandidatenliste hinzugefügt

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) umfasst nun 241 Einträge für Chemikalien, die Menschen und die Umwelt schädigen können. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die mit diesen Chemikalien verbundenen Risiken zu managen und Informationen über deren sicheren Gebrauch bereitzustellen.

Die neue Chemikalie, die von der ECHA zur Kandidatenliste hinzugefügt wurde, ist bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid. Der am 27. Juni 2024 zur Kandidatenliste hinzugefügte Eintrag lautet wie folgt:

SubstanznameEC-NummerCAS-NummerGrund für die AufnahmeBeispiele für die Verwendung
bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid 201-279-3 80-43-3 Toxisch für die Fortpflanzung (Artikel 57c) Flammschutzmittel

 

Diese Substanz, die zur Kandidatenliste hinzugefügt wurde, könnte später in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Falls sie in die Zulassungsliste aufgenommen wird, müssen Unternehmen eine Zulassung beantragen und die Genehmigung der Europäischen Kommission für die fortgesetzte Verwendung erhalten, bevor sie die Substanz verwenden können.

Gemäß der REACH-Verordnung haben Unternehmen einige gesetzliche Verpflichtungen beim Umgang mit in der Kandidatenliste aufgeführten Substanzen. Diese Verpflichtungen umfassen:

  • Wenn eine Kandidatenlistensubstanz in einem Artikel in einer Konzentration von über 0,1 % (Gewichtsprozent) vorhanden ist, müssen Lieferanten ihren Kunden und Verbrauchern Informationen über den sicheren Gebrauch der Substanz bereitstellen. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob das von ihnen gekaufte Produkt eine besonders besorgniserregende Substanz enthält.
  • Importeure und Hersteller von Artikeln, die eine neu zur Kandidatenliste hinzugefügte Substanz enthalten, müssen dies innerhalb von sechs Monaten der ECHA melden. Für bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid müssen die Meldungen innerhalb von sechs Monaten ab dem 27. Juni 2024 erfolgen.
  • Lieferanten von Stoffen, die auf der Kandidatenliste stehen (allein oder in Mischungen) innerhalb der EU und des EWR müssen die Sicherheitsdatenblätter, die sie ihren Kunden zur Verfügung stellen, aktualisieren.
  • Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen, die Produkte mit einer besonders besorgniserregenden Substanz in einer Konzentration von über 0,1 % (Gewichtsprozent) herstellen, dies ebenfalls der ECHA melden. Diese Meldungen werden in der SCIP-Datenbank der ECHA veröffentlicht.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ECHA.

Dieser Artikel stammt von der ECHA.

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