Über die Verwendung von PT2- und PT4-Biozidprodukten zur Bekämpfung von Legionellen
Legionellen und Biozidprodukte
Biozidprodukte, die in der Türkei hergestellt oder auf dem Markt gebracht werden, müssen gemäß der Biozidprodukte-Verordnung Nr. 27449 zugelassen sein. Die Analysen der Biozidprodukte werden in Übereinstimmung mit dem Kommuniqué des Biozidprodukelabors durchgeführt.
Die Liste der Mikroorganismen in Anhang 17-18 des Kommuniqués des Biozidprodukelabors wurde aktualisiert. L. pneumophila ATCC 33152 wurde für die Biozidprodukte PT2: Öffentliche & persönliche Bereiche; Desinfektionsmittel für Geräte und PT4: Lebensmittel- & Futtermittelbereiche; Desinfektionsmittel für Geräte & Oberflächen hinzugefügt, um Legionellen wirksam zu bekämpfen.