Die UK-REACH-Kandidatenliste wurde aktualisiert

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03.07.2026

15 neue Stoffgruppen wurden in die Kandidatenliste aufgenommen

Am 15. Juni 2026 gab die HSE bekannt, dass 15 Stoffgruppen in die UK-REACH-Kandidatenliste der SVHC aufgenommen wurden. Die neu aufgenommenen Stoffe sind wie folgt:

  • 2,2′,6,6′-Tetrabrom-4,4′-isopropylidendiphenol (TBBPA)
  • 2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol (BMP); Tribromderivat von 2,2-Dimethylpropan-1-ol/3-Brom-2,2-bis(brommethyl)-1-propanol (TBNPA); 2,3-Dibrom-1-propanol (2,3-DBPA)
  • 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere (Lysmeral)
  • 2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on (Omnirad)
  • 6,6′-Di-tert-butyl-2,2′-methylendi-p-cresol (DBMC)
  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure (Tetra-PSCA)
  • Bariumdibortetraoxid
  • Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether (Tetraglyme)
  • Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid
  • Dioctylzinndilaurat, Dioctylzinn-bis(cocoacyloxy)-Derivate und andere Dioctylzinn-bis(fettacyloxy)-Derivate (DOTL)
  • Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
  • N-(Hydroxymethyl)acrylamid
  • Orthoborsäure, Natriumsalze
  • Reactive Brown 51
  • Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan

Klicken Sie hier, um die Kandidatenliste einzusehen.

Was sollten Unternehmen tun?

In diesem Zusammenhang können Unternehmen, deren Produkte Stoffe enthalten, die in der Kandidatenliste aufgeführt sind, bestimmten Verpflichtungen unterliegen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Wenn ein in die Kandidatenliste aufgenommener Stoff in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Gew./Gew. enthalten ist, müssen dem Abnehmer die für die sichere Verwendung des Erzeugnisses erforderlichen Informationen übermittelt werden.
  • Werden Erzeugnisse, die Stoffe aus der Kandidatenliste enthalten, hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitteilung an die HSE erforderlich sein.
  • Darüber hinaus bestehen auch Informationspflichten für Gemische, die nach der GB-CLP-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft sind, jedoch einen Stoff aus der Kandidatenliste enthalten. Enthält ein Gemisch einen Stoff aus der Kandidatenliste in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr, muss auf Anfrage ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) bereitgestellt werden.
  • Ferner ist der Lieferant verpflichtet, dem Kunden das Sicherheitsdatenblatt für den betreffenden Stoff zur Verfügung zu stellen, wenn ein in Verkehr gebrachter Stoff in der UK-REACH-Kandidatenliste aufgeführt ist.

Mit unserem UK-REACH-Service können wir Ihnen dabei helfen, diese Verpflichtungen zu erfüllen.

Klicken Sie hier, um das Formular auszufüllen und weitere Informationen zu erhalten.

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