Die Verpflichtung zur Benachrichtigung für Waschmittel und andere Reinigungsprodukte wurde aufgehoben.
Details zur Aufhebung der entsprechenden Benachrichtigungspflicht
„Mitteilung zur Aufhebung der Mitteilung über in Waschmitteln und Reinigungsmitteln verwendete Tenside“ und „Mitteilung zur Aufhebung der Produktion, Einfuhr, Marktüberwachung und Kontrolle sowie Erklärung der Benachrichtigungen von Reinigungsprodukten mit starken Säuren oder Basen“ wurden am 27. Januar 2018, Nummer 30314, vom Ministerium für Zoll und Handel veröffentlicht.
Es bestand die Verpflichtung, Waschmittel und Reinigungsprodukte, die starke Säuren/Basen enthalten, im Rahmen der Mitteilungen vom Jahr 2013 und Nummer 28807 beim Ministerium für Zoll und Handel zu benachrichtigen. Die im Rahmen dieser Bestimmungen bewerteten Reinigungsprodukte konnten nach Genehmigung der Benachrichtigungen durch das Ministerium für Zoll und Handel auf den Markt gebracht werden.
Die Benachrichtigungspflicht wurde durch die Mitteilungen Nummer 30314 für Waschmittel und Reinigungsprodukte, die starke Säuren/Basen enthalten und für den häuslichen oder industriellen Gebrauch bestimmt sind, ab dem 27. Januar 2018 aufgehoben.
Die anderen Bestimmungen, die in den Mitteilungen Nummer 28807 angegeben sind, werden ab dem 27. Juli 2018 aufgehoben.
Waschmittel und Reinigungsprodukte, die Säuren/Basen enthalten, sollten ein Sicherheitsdatenblatt und ein Etikett haben. Die Überprüfungen der Produkte, die unter die Reinigungsprodukte fallen, werden im Rahmen des KKDIK durchgeführt.