„Behördliche Genehmigung zur sicheren Verwendung von Biozidprodukten“ wurde veröffentlicht
Welche Änderungen wurden mit der behördlichen Genehmigung zur sicheren Verwendung von Biozidprodukten eingeführt?
Gemäß der auf der Website der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums der Republik Türkiye veröffentlichten Bekanntmachung wurde die behördliche Genehmigung vom 6. Januar 2018 mit der Nummer 19020089-111.99-E.118 aufgehoben.
Im Einklang mit wissenschaftlichen Daten wurde eine neue behördliche Genehmigung veröffentlicht, die vorsieht, dass die Bewertung aller Biozidprodukte, einschließlich der zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzten Rodentizide, durch Zulassungsbewertungsgruppen erfolgt und dass für mehrere Anwendergruppen getrennte Etikettgenehmigungen erteilt werden.
Die im Rahmen der genannten behördlichen Genehmigung getroffenen Entscheidungen lauten wie folgt:
- Einstufung und Kennzeichnung von Rodentiziden: Es ist verpflichtend geworden, Gemische, die den rodentiziden Wirkstoff Brodifacoum in Konzentrationen von 0,003 % oder höher enthalten, als reproduktionstoxisch Kategorie 1A einzustufen sowie Gemische, die die Stoffe Chlorophacinon, Coumatetralyl, Warfarin, Bromadiolon, Difenacoum, Difetialon und Flocoumafen in Konzentrationen von 0,003 % oder höher enthalten, als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen.
- Gefahrenhinweis H360D: Für Gemische, die diese Stoffe in den angegebenen oder höheren Konzentrationen enthalten, ist es verpflichtend geworden, den Gefahrenhinweis „Kann das ungeborene Kind schädigen“ (H360D) auf dem Etikett anzugeben.
- Verwendung gesicherter Köderstationen: Rodentizide, die zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden, müssen so gestaltet sein, dass sie bei Abgabe an die Allgemeinheit nicht geöffnet werden können, und müssen in gesicherten Köderstationen bereitgestellt werden.
- Einrichtung von Bewertungsgruppen: Zur Bewertung von Biozidprodukten wurden folgende Gruppen eingerichtet: „Chemische Bewertung, Wirksamkeitsbewertung, Toxikologische/Ökotoxikologische Bewertung, Verwaltung, Registrierung und Koordination“.
- Veröffentlichung von Leitlinien und Anweisungen: Die folgenden Dokumente wurden veröffentlicht: „Anweisung zur Zulassung von Laboratorien für die biologische Wirksamkeit für die Produktarten 14-18-19“, „Leitlinie zur Bewertung mikrobiologischer/biologischer Analysen“, „Leitlinie zur Analyse physikalischer, chemischer und Stabilitätstests von Biozidprodukten“ sowie „Leitlinie zur Risikobewertung von Biozidprodukten“.
- Zulassungsbewertungsverfahren: Es wurde beschlossen, dass die Bewertung aller Biozidprodukte und Wirkstoffe, einschließlich Rodentiziden, durch die eingerichteten Zulassungsbewertungsgruppen durchgeführt wird.
- Anwendergruppenspezifische Kennzeichnung: Für unterschiedliche Anwendergruppen wie die Allgemeinheit, professionelle Anwender und geschulte professionelle Anwender wurden separate Etikettgenehmigungen vorgeschrieben.
Für weitere Informationen und Unterstützung in Bezug auf Ihre Biozidprodukte können Sie sich gerne an uns wenden.
