Nationales Durchführungsplan-Aktualisierung Anfrageformular Veröffentlicht

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Nationales Durchführungsplan-Aktualisierung Anfrageformular Veröffentlicht

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02.04.2024

Über das Umfrageformular zur Aktualisierung des Nationalen Umsetzungsplans

Um den Nationalen Durchführungsplan (NIP) zu aktualisieren, der zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP) erstellt wurde, wurde das Umfrageformular zur Aktualisierung des Nationalen Durchführungsplans verteilt.

Mit diesem Formular soll der Nationale Durchführungsplan aktualisiert werden, der im Rahmen der Verordnung über persistente organische Schadstoffe veröffentlicht wurde, die im Amtsblatt vom 14.11.2018 unter der Nummer 30595 veröffentlicht wurde, um Informationen über die Produktion, den Import-Export, die Verwendung, Bestände und Abfälle der in den Anhängen der Verordnung aufgeführten chemischen Substanzen zu enthalten.

Es wird angegeben, dass die angeforderten Informationen zu den unter der Verordnung über persistente organische Schadstoffe regulierten Chemikalien im angehängten Formular ausgefüllt und bis zum 20. April 2024 an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet werden müssen.

Die entsprechende Ankündigung des Ministeriums für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel, Generaldirektion Umweltmanagement, lautet wie folgt:

"AN VERTEILUNGSSTELLEN

Wie bekannt ist, obliegt es unserem Ministerium, die Verpflichtungen aus dem „Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP)“, dem unser Land beigetreten ist, zu erfüllen und die erforderliche Koordinierung mit den relevanten Institutionen/Organisationen sicherzustellen. Die „Verordnung über persistente organische Schadstoffe“ wurde im Amtsblatt vom 14.11.2018 unter der Nummer 30595 veröffentlicht, um die Umsetzung des genannten Übereinkommens zu ermöglichen.

Im Rahmen dieses Kontextes wurde gemäß Artikel 7 des genannten Übereinkommens der Nationale Durchführungsplan (NIP) erstellt, der Aktionspläne zu vielen Themen wie Bestandsinformationen zu persistente organische Schadstoffe in unserem Land, deren Verwendung, Export, Import, Produktion, Verteilung und Herkunft, Bewertung verschmutzter Gebiete, bestehende Bestände und Entsorgungseinrichtungen, Infrastruktur im Zusammenhang mit persistente organische Schadstoffe, rechtliche Bestimmungen, Überwachung, Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, Einrichtung und Nutzung eines Überwachungssystems umfasst, eingereicht wurde, an das Sekretariat des Übereinkommens und erforderliche Aktualisierungen wurden vorgenommen.

Es ist notwendig, die Informationen zu den oben genannten chemischen Substanzen, einschließlich der Produktion, des Import-Exports, der Verwendung, der Bestände und der Abfälle von Gemischen und Produkten, die diese chemischen Substanzen enthalten, im Rahmen der in den Anhängen des Stockholmer Übereinkommens und der genannten Verordnung aufgeführten Chemikalien zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang bitte ich gemäß Artikel 12 des Umweltgesetzes um Ihre Informationen und Maßnahmen bezüglich des Ausfüllens des NIP-Aktualisierungsumfrageformulars für Ihre Institution/Organisation im selben Anhang bis zum 20. April 2024 und um Zusendung an die E-Mail-Adresse [email protected]."

 

Bitte klicken Sie hier, um auf das entsprechende Formular zuzugreifen.

Bitte klicken Sie hier, um auf das Dokument mit der Ankündigung und den Verteilungsstellen zuzugreifen.

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