Die 4. Revision der Genehmigungsverfahren für die Desinfektionsprodukte mit Ultraviolett-C (UV-C) Strahlen wurde veröffentlicht

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Die 4. Revision der Genehmigungsverfahren für die Desinfektionsprodukte mit Ultraviolett-C (UV-C) Strahlen wurde veröffentlicht

Die 4. Revision der Genehmigungsverfahren für die Desinfektionsprodukte mit Ultraviolett-C (UV-C) Strahlen wurde veröffentlicht

15.03.2022

Über die neue Revision

Die Verfahren zur Lizenzierung von Desinfektionsmitteln, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit verwendet werden und ihre Wirkung chemisch und biologisch zeigen, werden von der HSGM gemäß den Bestimmungen der Biozidprodukte-Verordnung durchgeführt, und die Produkte, die ihre Wirkung physikalisch zeigen, entsprechen den Bestimmungen der Bekanntmachung über Biozidprodukte ohne Wirkstoffe.

In diesem Zusammenhang müssen Geräte/Systeme, die auf verschiedene Weise hergestellt und desinfiziert werden, wie z. B. die Desinfektion von Lüftungssystemen, die Desinfektion der Luft (Umgebung) und die Oberflächendesinfektion mit Ultraviolett-C (UV-C) Strahlen, gemäß den relevanten Vorschriften genehmigt und auf den Markt gebracht werden.

Zusätzlich zu der Genehmigung der Behörde vom 21.09.2020 mit der Nummer E.3848 und der Zustimmung der Behörde vom 25.11.2020 mit der Nummer E.4889, die die Verfahren zur Bewertung von Produkten umfassen, die als UVC-Geräte und -Systeme hergestellt wurden, wurde die Zustimmung der Behörde vom 24.03.2021 mit der Nummer 1371 veröffentlicht.

Darüber hinaus ist es neben den von der zuständigen Behörde getroffenen Entscheidungen zur Desinfektion der Umwelt, der Luft und der Oberfläche mit Ultraviolett-C (UVC) Strahlen gemäß der Bekanntmachung über Biozidprodukte ohne Wirkstoffe erforderlich, die folgenden Entscheidungen bezüglich der Produkte zu treffen, die FAR UVC-Lampen enthalten, die bei einer Wellenlänge von 207-233 nm emittieren. Die Genehmigung der Behörde vom 11.03.2021 mit der Nummer 1053 wurde für diese Produkte veröffentlicht.

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