Ukraine REACH tritt am 23. Januar 2025 in Kraft

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Ukraine REACH tritt am 23. Januar 2025 in Kraft

Ukraine REACH tritt am 23. Januar 2025 in Kraft

02.12.2024

Umsetzung von UA CLP gefolgt von Ukraine REACH

Am 15. November 2024 trat das Ukraine CLP, auch bekannt als UA CLP, in Kraft. Ähnlich wie das EU CLP enthält das Ukraine CLP Verpflichtungen zur Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, die auf den Markt gelangen. Unternehmen müssen das ukrainische Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen (MEPR) auf Ukrainisch benachrichtigen, um dieser Regelung nachzukommen. Für Stoffe, die vor dem 15. November 2024 auf dem ukrainischen Markt vorhanden sind, wurde eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen. Laut diesem Zeitplan müssen die CLP-Benachrichtigungen bis spätestens 15. November 2025 abgeschlossen sein. Neue Stoffe, die nach diesem Datum auf den ukrainischen Markt gelangen, müssen ihre CLP-Benachrichtigung innerhalb von 30 Tagen einreichen.

Mit der Einführung von UA CLP, einem wichtigen Schritt zur Gewährleistung der chemischen Sicherheit, hat die Ukraine beschlossen, Ukraine REACH am 23. Januar 2025 einzuführen. Diese Regelung wird die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, die auf den ukrainischen Markt gelangen, regeln.

Wer muss sich unter Ukraine REACH registrieren?

Laut der Ukraine REACH-Verordnung müssen Hersteller oder Importeure, die jährlich eine Tonne oder mehr chemische Stoffe in der Ukraine herstellen, formulieren oder importieren, die Ukraine REACH-Registrierungsverfahren abschließen. Hersteller, die nicht in der Ukraine ansässig sind, müssen einen Alleinvertreter benennen, der ihre Ukraine REACH-Registrierung und die damit verbundenen Prozesse verwaltet.

Welche Fristen gelten für die Registrierung unter Ukraine REACH?

Die Vorregistrierungsphase für Ukraine REACH läuft vom 26. Januar 2025 bis zum 26. Januar 2026.

Die offiziellen Registrierungsfristen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

  • Stoffe, die in Mengen von 1.000 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt werden
  • CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr
  • Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind (Kategorien H400/H410), in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr

 

1. Oktober 2026

Stoffe, die in Mengen von 100–1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden

1. Juni 2028

Stoffe, die in Mengen von 1–100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden

1. März 2030

 

Zusätzlich müssen Unternehmen Sicherheitsdatenblätter (SDB) für gefährliche Stoffe und Gemische in ukrainischer Sprache erstellen. Unternehmen können von Chemlegs Dienstleistungen zur Erstellung konformer ukrainischer SDB profitieren.

Registrierungsverfahren für Ukraine REACH

Wichtige Punkte zur Ukraine REACH-Registrierung sind unten aufgeführt:

  • Eine Vorregistrierung ist für Ukraine REACH erforderlich. Dies ist verpflichtend für Unternehmen, die eine Tonne oder mehr chemische Stoffe herstellen oder importieren.
  • Sowohl die Vorregistrierung als auch die offizielle Registrierung müssen innerhalb der angegebenen Fristen abgeschlossen werden, um die sichere Präsenz von Chemikalien auf dem ukrainischen Markt zu gewährleisten.
  • Falls mehrere Antragsteller dieselbe chemische Substanz registrieren möchten, muss ein Konsortium für den Informationsaustausch gebildet und ein führender Registrant ausgewählt werden.
  • Nach der Bildung des Konsortiums muss eine offizielle Mitteilung an das MEPR gesendet werden, die die Kontaktdaten der Antragsteller und Informationen zum ausgewählten führenden Registranten enthält.

Unternehmen, die den ukrainischen Zielmarkt betreten möchten, wird empfohlen, die notwendigen Vorbereitungen ohne Verzögerung zu treffen.

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