"Mitteilung über mit Biozidprodukten behandelte Artikel" wurde in der Türkei veröffentlicht

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"Mitteilung über mit Biozidprodukten behandelte Artikel" wurde in der Türkei veröffentlicht

21.05.2018

Über die veröffentlichte Mitteilung

Die "Mitteilung über mit Biozidprodukten behandelte Artikel, Nummer: 30420" wurde vom Gesundheitsministerium am 13.05.2018 veröffentlicht. Die Mitteilung betrifft Produkte, die mit Biozidprodukten behandelt sind und eine Biozid-Spezialität oder biozide Funktion beanspruchen. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass Produkte, deren Hauptfunktion die eines Biozids ist, im Rahmen der "Verordnung über Biozidprodukte, Nr. 27449" bewertet werden. Die "mit Biozidprodukten behandelten Artikel", die in der Türkei vermarktet werden, müssen die Bestimmungen erfüllen, die in der türkischen Mitteilung über mit Biozidprodukten behandelte Artikel enthalten sind. Die Pflichten sind wie folgt angegeben:

  • Die Biozidprodukte, die zur Behandlung der Artikel verwendet werden, müssen in der Türkei lizenziert oder in der Inventarliste aufgeführt sein.
  • Die Erfüllung der speziellen Kennzeichnungsvorschriften im Rahmen der Mitteilung
  • Erstellung eines technischen Dossiers für den behandelten Artikel
  • Nachweis der bioziden Funktion und der Haltbarkeit des "behandelten Artikels" durch Analyse in kompetenten Labors
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des KKDIK für die Inhaltsstoffe, die in dem "behandelten Artikel" enthalten sind.

 

Es ist obligatorisch, die oben genannten Anforderungen für die Produkte zu erfüllen, die im Rahmen von "mit Biozidprodukten behandelten Artikeln" bewertet werden, wenn sie in der Türkei auf den Markt gebracht werden.

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