LEITLINIEN FÜR DIE VERWENDUNG DES ANWENDUNGS MODULS FÜR LIZENZIERTE BIOZIDPRODUKT-UPDATES UND DES KOSTENLOSEN VERKAUFS-ZERTIFIKATMODULS AUF UTS WURDEN VON TITCK VERÖFFENTLICHT
Über den veröffentlichten Leitfaden
Das ÜTS-Biozid-Modul wurde am 09.12.2021 in Betrieb genommen, und Lizenzanträge für Biozidprodukte der Produkttypen 1 und 19 werden über ÜTS entgegengenommen. Die Arbeiten am "Freiverkehrszertifikat-Modul" und am "Aktualisierungsmodul für lizenzierte Biozidprodukte" für Biozidprodukte wurden auf ÜTS abgeschlossen.
Dementsprechend müssen ab sofort die unten aufgeführten Anträge über ÜTS gestellt werden. Anträge, die über ESY gestellt werden, werden nicht bewertet:
Kostenpflichtige Aktualisierungsanträge
- Antrag auf Dokumentenerneuerung
- Änderung der Benutzergruppe
- Änderung der Nennmenge
- Abschluss von Langzeitstabilitätstests
- Antrag auf Änderung des Firmennamens
- Antrag auf Namensänderung
- Antrag auf Änderung des Produktionsstandorts/Hinzufügung eines Produktionsstandorts/Hinzufügung eines Abfüllstandorts
- Bewertungsantrag für die Hinzufügung schädlicher Substanzen
Kostenlose Aktualisierungsanträge
- Änderung des Herstellers/Lieferanten des Wirkstoffs
- Änderung der Verpackungsmaterialinformationen
- Änderung des verantwortlichen Produktionsleiters
- Einreichung von Zwischenstabilitätsberichten
Anträge auf Freiverkehrszertifikat
Sie können die Links zu den relevanten Leitfäden hier aufrufen: