Das Kommuniqué über die Analysemethoden und Labors, in denen die Analyse von Biozidprodukten durchgeführt werden kann, wurde veröffentlicht
Das Kommuniqué wurde veröffentlicht!
Die Verordnung zur Änderung der Biozidprodukte-Verordnung, die die Verfahren und Grundsätze bezüglich der Prozesse von Biozidprodukten festlegt, wurde im Amtsblatt vom 30. Dezember 2021 mit der Nummer 31705 veröffentlicht.
Laut der Verordnung wird das autorisierte Labor wie folgt definiert: "Von dem Ministerium autorisierte Labors zur Durchführung von biologischen Aktivitätsanalysen von Schädlingsbekämpfungsprodukten in der 3. Hauptgruppe (Schädlingsbekämpfungsprodukte) gemäß Anhang V". Es ist nicht möglich, Labors für andere Biozidprodukte als Schädlingsbekämpfungsprodukte zu autorisieren, und nationale oder internationale akkreditierte Ergebnisse basierend auf Parametern werden akzeptiert.
Mit der Änderung der Verordnung wurden das vorläufige Antragsverfahren und das versiegelte Probenahmeverfahren aufgehoben. Auch das Verfahren zur Autorisierung von Labors durch HSGM wurde aufgehoben. Studien, die in unserem Land in Labors durchgeführt werden, die von der türkischen Akkreditierungsagentur akkreditiert sind, sowie akkreditierte Test- und Analysemethoden werden akzeptiert.