KKDIK (Türkische REACH) Verordnung veröffentlicht
Die lang erwartete "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien", abgekürzt als KKDIK auf Türkisch, wurde am 23. Juni 2017 vom türkischen Ministerium für Umwelt und Stadtplanung im Amtsblatt Nr. 30105 veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 23.12.2017 in Kraft, mit Ausnahme der in einigen Fällen festgelegten Übergangsfristen.
Die im Rahmen der KKDIK (Türkische REACH) Verordnung erfassten Stoffe dürfen nach den Übergangsfristen in der entsprechenden Verordnung nicht ohne Registrierung hergestellt, importiert oder auf den Markt gebracht werden.
Die KKDIK (Türkische REACH) Verordnung weist hinsichtlich Inhalt und Umsetzung ähnliche Merkmale wie die in Europa veröffentlichte REACH-Verordnung auf. Es gibt jedoch teilweise Unterschiede, und der wichtigste davon ist der "Chemikaliensicherheitsexperte", der in der KKDIK (Türkische REACH) Verordnung genannt wird. Es ist zwingend erforderlich, dass ein Chemikaliensicherheitsbericht von einem Chemikaliensicherheitsexperten bestätigt wird, der die in Anhang-18 der KKDIK festgelegten Qualifikationen besitzt.
Unten finden Sie Informationen zu den im KKDIK-Verordnung genannten Verpflichtungen und Anwendungsdaten.
Mit der KKDIK (Türkische REACH) werden die folgenden Verordnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgehoben:
- "Verordnung über das Inventar und die Kontrolle von Chemikalien" Nummer 27092: Sie wurde mit dem Veröffentlichungsdatum des KKDIK aufgehoben.
- "Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische" Nummer 29204: Sie wird zum 31. Dezember 2023 aufgehoben.
- "Verordnung über Beschränkungen hinsichtlich der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse" Nummer 27092: Sie wird zum Inkrafttreten des KKDIK aufgehoben. (Es gibt auch einige Ausnahmen hierfür)
Wichtige Daten im Zusammenhang mit KKDIK (Türkische REACH)
- Voranmeldungen: können bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
- Registrierungen: sollten bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein, falls Stoffe vorregistriert sind.
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