Genehmigungsverfahren für Produkte, die mit Ultraviolett-C (UVC)-Strahlen desinfizieren / Biozidprodukte

Kontaktiere uns
Genehmigungsverfahren für Produkte, die mit Ultraviolett-C (UVC)-Strahlen desinfizieren / Biozidprodukte

Genehmigungsverfahren für Produkte, die mit Ultraviolett-C (UVC)-Strahlen desinfizieren / Biozidprodukte

07.08.2020

Zu Ihrer Kenntnisnahme

Die Verordnung über Biozidprodukte wurde im Amtsblatt Nr. 27449 veröffentlicht und trat am 31. Dezember 2009 in Kraft. Ein Biozidprodukt ist gemäß Absatz (c) des Artikels 4 der Verordnung definiert. "Das Kommuniqué über Biozidprodukte ohne Wirkstoffe" wurde im Amtsblatt Nr. 28726 veröffentlicht und trat am 2. August 2013 in Kraft. Das Produkt ist in Absatz (ı) des Artikels 4 des Kommuniqués definiert.

In diesem Zusammenhang wurde das Wissenschaftliche Beratungsgremium für Biozidprodukte und Biozidprodukte ohne Wirkstoffe eingerichtet, um die Methoden zur Genehmigung von Umwelt-, Luft- und Oberflächendesinfektionen mit UVC-Strahlen zu bewerten und unter welcher Gesetzgebung dies erfolgt. Das Beratungsgremium hielt am 16. Juli 2020 seine erste Sitzung ab.

Bei dieser Sitzung wurde beschlossen, die Produkte in 2 verschiedenen Phasen zu bewerten. Diese sind;

  1. Informationen und Dokumente, die im Kommuniqué angefordert wurden und zusätzliche Anforderungen erfüllen, um im Rahmen der "Biozidprodukte ohne Wirkstoffe" für Produkte bewertet zu werden, die nur physisch von Strahlung betroffen sind.
  2. Informationen und Dokumente, die in der Verordnung über Biozidprodukte angegeben sind und zusätzliche Anforderungen erfüllen für Produkte, die im Rahmen der "Biozidprodukte" freie Radikale und/oder Ozon produzieren.

 

Die erforderlichen Probleme wurden festgelegt.

Gemäß den Beratungsentscheidungen des Beratungsgremiums wurde die mit Zustimmung der Behörde vom 21.07.2020 getroffene Entscheidung zur Bewertung der Produkte am selben Tag in Kraft gesetzt.

Verwendung von Cookies

Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, verwenden wir Cookies für begrenzte Zwecke und im Einklang mit der Vertraulichkeit.
Was ist die Cookie-Richtlinie?

Ich stimme zu