Frist für die Inventarbenachrichtigung von Biozidprodukten

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Frist für die Inventarbenachrichtigung von Biozidprodukten

Frist für die Inventarbenachrichtigung von Biozidprodukten

24.10.2017

Zur Ihrer Kenntnisnahme

Wie bekannt ist, müssen Biozidprodukte, die in die Türkei importiert oder in der Türkei hergestellt werden, gemäß der Biozidprodukte-Verordnung Nr. 27449 (4. Duplikat) lizenziert oder zur Inventarbenachrichtigung eingereicht werden, bevor sie auf den türkischen Markt kommen.

In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass Biozidprodukte der Produkttypen 7, 8, 9, 10, 11, 12, 21, 22 und 23 zur Inventarbenachrichtigung eingereicht werden müssen. Diese Arten von Biozidprodukten können nach Genehmigung der Inventarbenachrichtigung auf den türkischen Markt gebracht werden. Die Frist für die Einreichung der Inventarbenachrichtigung für diese Arten von Biozidprodukten ist der 1. Januar 2018. Die Biozidprodukte, die die Genehmigung der Inventarbenachrichtigung haben und in der "Liste der genehmigten Produkte für die Inventarbenachrichtigung" aufgeführt sind, können bis zum 1. Januar 2020 auf dem türkischen Markt sein, sofern zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 1. Januar 2019 ein vorläufiger Antrag gestellt wird.

Wenn Sie die Frist für die Einreichung der Inventarbenachrichtigung von Biozidprodukten nicht verpassen möchten, sollten Sie die notwendigen Verfahren so bald wie möglich einleiten.

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