Die Verwendung der Substanz namens Esbiothrin als Wirkstoff wurde ausgesetzt

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Die Verwendung der Substanz namens Esbiothrin als Wirkstoff wurde ausgesetzt

Die Verwendung der Substanz namens Esbiothrin als Wirkstoff wurde ausgesetzt

19.08.2021

Achtung, die Verwendung der Substanz namens Esbiothrin als Wirkstoff wurde ausgesetzt!

Mit dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 28.01.2021, nummeriert 2021/98/EU, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.01.2021, nummeriert L31, der am 17.02.2021 in Kraft trat und in Anhang-1 vorgestellt wurde, wurde die Verwendung der aktiven Substanz namens Esbiothrin als Wirkstoff in Biozidprodukten des Produkttyps 18 nicht genehmigt.

In Übereinstimmung mit dem entsprechenden Beschluss wurde entschieden, die Lizenzen für Biozidprodukte des Produkttyps 18, die die aktive Substanz namens Esbiothrin enthalten und in unserem Land zugelassen sind, zu annullieren, eine Frist bis zum 01.02.2022 für die Herstellung, den Import und die Verfügbarkeit dieser Produkte auf dem Markt sowie bis zum 31.07.2022 für die Verwendung der von den Nutzern gehaltenen Produkte zu gewähren. Darüber hinaus wurde entschieden, dass die Biozidlizenzen ab dem 01.02.2022 an unser Ministerium zurückgegeben werden sollten, wie in der Genehmigung der Generaldirektion vom 11.08.2021, nummeriert E-19020089-020-3226, angegeben.

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