Die Ankündigung vom 05.01.2023 wurde vom türkischen Gesundheitsministerium, der türkischen Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur, veröffentlicht.

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Die Ankündigung vom 05.01.2023 wurde vom türkischen Gesundheitsministerium, der türkischen Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur, veröffentlicht.

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09.01.2023

Achtung

Mit der Version ÜTS-v9.26.0 des Biozidprodukt-Verfolgungssystems hat das türkische Gesundheitsministerium, die türkische Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur, die Funktionen zur Definition und Lizenzierung von Rahmenformulierungen für Biozidprodukte zum ÜTS hinzugefügt.

In diesem Zusammenhang kann, falls für Biozidprodukte, die im ÜTS als „genehmigt“ gekennzeichnet sind, eine Anfrage gestellt wird, eine Bewerbung über die Registerkarte „Rahmenformulierung hinzufügen“ erstellt werden. Rahmenformulierungen, die von TITCK lizenziert sind und deren Lizenzgültigkeit fortbesteht, werden in das ÜTS übertragen, und die Unternehmen müssen den Übertragungsprozess über das System abschließen.

Klicken Sie hier, um die betreffende Ankündigung zu lesen.

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