Chemikalien-Datensystem (KİMVES) ist jetzt zugänglich

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Chemikalien-Datensystem (KİMVES) ist jetzt zugänglich

Chemikalien-Datensystem (KİMVES) ist jetzt zugänglich

21.06.2022

Neues Datensystem: KİMVES

Das Chemikalien-Datensystem (KİMVES), das Meldungen zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalienherstellern/-importeuren enthält, ist jetzt zugänglich.

Im KİMVES können Sie auf über 80.000 Klassifizierungs- und Kennzeichnungsmeldungen zu etwa 20.000 verschiedenen Substanzen zugreifen, die seit 2014 beim Online-Chemikalienregistrierungssystem eingereicht wurden.

Sie können das Inventar nach Substanzname, EG-Nummer oder CAS-Nummer durchsuchen. Sie können auf Informationen wie Gefahrenklasse und Kategoriekode, Gefahrenhinweiskode, zusätzliche Gefahrenhinweiskode, Gefahrensymbole, Signalwortkode, spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren, von Verunreinigungen/Additiven betroffene Klassifizierungen und die Anzahl der meldenden Unternehmen zugreifen.

KİMVES dient nicht nur als Informationsquelle für Unternehmen, um Substanzen gemäß den relevanten Vorschriften zu klassifizieren, sondern veröffentlicht auch die bereitgestellten Informationen ohne Überprüfung. Die Liste der harmonisierten Klassifizierungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe ist in Tabelle 3 des Anhangs 6 der SEA-Verordnung enthalten, und für Stoffe, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt sind, müssen die Unternehmen die Gefahren-, Kennzeichnungs- und Verpackungsinformationen gemäß den Regeln der gleichen Verordnung und ihrer Anhänge selbst bestimmen.

KİMVES, das erste öffentlich zugängliche Inventar gefährlicher Chemikalien, die in der Türkei hergestellt oder importiert werden, ist eines der bedeutenden Ergebnisse der SEA-Verordnung in Bezug auf die Pflicht des Ministeriums zur Erstellung und Pflege des Inventars.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ist gemäß Artikel 43, Absatz 1 der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (SEA-Verordnung) für die Erstellung und Pflege eines Inventars in Form einer Datenbank verantwortlich.

Die der Öffentlichkeit zugänglichen Informationen werden gemäß Artikel 61 der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (KKDIK) geregelt und umfassen Folgendes:

a) Der IUPAC-Name für Stoffe, die gemäß Anhang 1 der SEA-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, gemäß Artikel 61, Absatz 1 (a) der KKDIK,

b) Der Name der Substanz im EINECS, falls verfügbar,

c) Die Einstufung und Kennzeichnung der Substanz,

d) Daten zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Verhalten in Umweltmedien,

e) Toxikologische und ökotoxikologische Informationen,

f) Abgeleiteter no-effect level (DNEL) oder vorhergesagte no-effect concentration (PNEC) gemäß Anhang 1 der KKDIK,

g) Hinweise zur sicheren Verwendung gemäß den Abschnitten 4 und 5 des Anhangs 6,

h) Analytische Methoden zum Nachweis des Vorhandenseins einer gefährlichen Substanz in Umweltmedien und zur Bestimmung der Expositionsniveaus von Menschen, falls gemäß den Anhängen 9 oder 10 angefordert.

In Fällen, in denen der Informationsanbieter einen vom Ministerium akzeptierten triftigen Grund vorlegt, dass die Veröffentlichung der Informationen potenziell den kommerziellen Interessen des Registranten oder einer anderen beteiligten Partei schaden würde, können die folgenden Informationen möglicherweise nicht zugänglich gemacht werden:

a) Wenn erforderlich für die Klassifizierung und Kennzeichnung, der Reinheitsgrad der Substanz und die Identität von Verunreinigungen und/oder Zusatzstoffen, die als schädlich bekannt sind,

b) Das Gesamttonnenband, unter dem die Substanz registriert ist (1-10 Tonnen, 10-100 Tonnen, 100-1000 Tonnen oder über 1000 Tonnen),

c) Studienzusammenfassungen oder umfassende Studienzusammenfassungen,

d) Informationen im Sicherheitsdatenblatt, die nicht für den öffentlichen Zugang aufgeführt sind,

e) Der/Die Handelsname(n) der Substanz,

f) Der IUPAC-Name von Stoffen, die gemäß Artikel 26 der SEA-Verordnung als gefährlich gelten, verwendet als:

  1. Zwischenprodukt,
  2. In wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung,
  3. In artikel- und prozessorientierter Forschung und Entwicklung.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel aktualisiert das Inventar bei Erhalt aktualisierter Informationen (wie Änderungen in der Klassifizierung und Kennzeichnung einer Substanz oder unterschiedliche Einträge im Inventar).

Es wird erwartet, dass KİMVES die Gefahrstoffkommunikation und die sichere Verwendung von Chemikalien unterstützt.

Sie können auf das Chemikalien-Datensystem (KİMVES) unter https://kimves.cevre.gov.tr/KIMVES zugreifen.

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