Brasilien REACH: Brasilianisches Chemikalienmanagementgesetz in Kraft getreten

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Brasilien REACH: Brasilianisches Chemikalienmanagementgesetz in Kraft getreten

Brasilien REACH: Brasilianisches Chemikalienmanagementgesetz in Kraft getreten

28.11.2024

Brasilien unternimmt mit REACH einen Schritt zur Gewährleistung der Chemikaliensicherheit

Am 15. November 2024 trat das brasilianische Chemikalienmanagementgesetz Nr. 15.022, eine Anpassung der REACH-Verordnung, in Kraft. Es sollte jedoch beachtet werden, dass diese Verordnung nicht mit der EU-REACH-Verordnung gleichzusetzen ist.

Ähnlich wie bei der Anpassung der KKDIK-Verordnung in der Türkei markiert die Umsetzung der brasilianischen REACH-Verordnung einen wichtigen Schritt zur Gewährleistung der chemischen Sicherheit in Brasilien.

In den nächsten drei Jahren wird die brasilianische Regierung ein neues Registrierungssystem einführen. Nach dessen Einführung haben Unternehmen drei Jahre Zeit, ihre chemischen Substanzen in das brasilianische Inventar einzutragen. Der Registrierungsprozess wird daher voraussichtlich zwischen drei und sechs Jahren dauern.

In diesem neuen System wird auch ein System des Alleinvertreters eingeführt, ähnlich wie in der Europäischen Union. Gemäß der brasilianischen REACH-Verordnung müssen chemische Stoffe, die in Produktions- oder Importaktivitäten verwendet werden und ein Volumen von einer Tonne pro Jahr erreichen, vor Beginn dieser Aktivitäten registriert werden. Darüber hinaus müssen Informationen zur Gefahrenklassifizierung, Verwendung und Produktionsmengen der chemischen Stoffe gemäß dem global harmonisierten System für chemische Kennzeichnung bereitgestellt werden. Für Chemikalien, die im nationalen Chemikalieninventar aufgeführt sind, müssen geplante neue Verwendungen oder Änderungen relevanter Daten bis spätestens 31. März des Folgejahres erneut registriert werden. Schließlich ist die Bereitstellung zusätzlicher Informationen für als gefährlich eingestufte Stoffe eine der Anforderungen der Verordnung.

Bestimmte Chemikalien sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Dazu gehören radioaktive Stoffe, Stoffe in der Entwicklung, Stoffe, die ausschließlich für Forschungszwecke verwendet werden, Materialien, die möglicherweise für die nationale Sicherheit verwendet werden, nicht isolierte Reaktionszwischenprodukte und Abfälle. Komponenten können jedoch eine Dokumentation erfordern, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Die Verordnung legt auch fest, dass Tierversuche nur als letztes Mittel verwendet werden sollten, wenn alle anderen Alternativen unzureichend sind, um die von den Stoffen ausgehenden Risiken zu bestimmen.

Im Rahmen der brasilianischen REACH-Verordnung wird Personen oder Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Import von Produkten beteiligt sind, empfohlen, die Verordnung zu prüfen und zu überprüfen, ob ihre chemischen Stoffe von Ausnahmen betroffen sind.

Klicken Sie hier, um die Verordnung zu überprüfen.

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