Betreffend die Aussetzung der Verwendung bestimmter Wirkstoffe

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Betreffend die Aussetzung der Verwendung bestimmter Wirkstoffe

Betreffend die Aussetzung der Verwendung bestimmter Wirkstoffe

04.10.2021

Achtung an die Betroffenen

Es wurde beschlossen, die Verwendung der in der Anlage der Durchführungsentscheidung der Europäischen Kommission vom 2.8.2021 und mit der Nummer 2021/1283/EU aufgeführten Stoffe, die im Amtsblatt der Europäischen Union vom 3.8.2021, Ausgabe L279, veröffentlicht und am 23.8.2021 in Kraft getreten ist, als Wirkstoffe in Biozidprodukten für die in der in Anhang 1 aufgeführten Produkttypen nicht zu genehmigen.

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