Aktualisierte Anweisungen zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien
Die Anweisungen zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien wurden aktualisiert.
Bisher wurden die für die Zulassung von Biozidprodukten erforderlichen Analysen gemäß den "Anweisungen zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien" durchgeführt, die von der Behörde am 28.01.2019 mit der Bestellnummer E.519 veröffentlicht wurden. Diese Anweisung wurde aktualisiert und am 29.01.2021 mit der Bestellnummer E-19020089-105.99-4 erneut veröffentlicht.
Für Analysen, die vor der Veröffentlichung der neuen Anweisung am 29.01.2021 begonnen wurden, gelten weiterhin die Richtlinien der Anweisung vom 28.01.2019 (Bestellnummer E.519). Für alle neuen Analysen von Biozidprodukten, die nach dem 29.01.2021 begonnen werden, müssen jedoch die Verfahren gemäß der zuletzt veröffentlichten Anweisung befolgt werden.