Die Anweisung zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien wurde aufgehoben

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Die Anweisung zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien wurde aufgehoben

Die Anweisung zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien wurde aufgehoben

04.11.2025

Über die Ankündigung

Laut der Mitteilung, die auf der offiziellen Website der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurde, wurde die „Anweisung zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien“ aufgehoben.

In diesem Zusammenhang wurden die folgenden neuen Dokumente veröffentlicht:


Diese Änderung zielt darauf ab, die Analyseprozesse von Biozidprodukten zu vereinheitlichen und die Spezialisierung der Laborabteilungen, die analytische Dienstleistungen erbringen, zu fördern. Daher betrifft diese Entwicklung insbesondere autorisierte Laboratorien, Einrichtungen, die im Rahmen der Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Analysedienstleistungen anbieten, sowie Hersteller und Importeure von Biozidprodukten.

Unternehmen sind verpflichtet, die neuen Regelungen für die Analyse von Biozidprodukten einzuhalten.

Chemleg verfolgt die regulatorischen Entwicklungen in der Branche genau und informiert zeitnah über alle gesetzlichen Änderungen im Bereich der Biozidprodukte in der Türkei.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

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