ANKÜNDIGUNG-3
30.01.2025
ANKÜNDIGUNG-3
Informationen zu den Funktionen, die ab dem 01.03.2021 in das Chemikalien-Registrierungssystem (KKS) integriert werden:
- Es ist äußerst wichtig, dass der federführende Registrierende (Lead Registrant) vor der Erklärung „Ich bin der federführende Registrierende für diese Substanz“ alle Unternehmen im SIEF kontaktiert. Dementsprechend wird auf der SIEF-Seite ein Abstimmungsmodul zur Auswahl des Lead Registrant integriert. Die SIEF-Teilnehmer können für die Kandidatenunternehmen als Lead Registrant abstimmen. In diesem Zusammenhang beginnen die Erklärungen für den Lead Registrant am 01.03.2021 zeitgleich mit der Integration des entsprechenden Moduls. Die Abstimmung ist nicht verpflichtend. Falls das Ministerium es jedoch für notwendig hält, kann es eine Abstimmung anfordern oder sich auf die Abstimmungsergebnisse beziehen.
- Für jede Referenzsubstanz kann nur ein federführender Registrierender bestimmt werden. Falls es im SIEF zu Meinungsverschiedenheiten bei der Wahl des Lead Registrant kommt (z. B. wenn mehrere Unternehmen diese Rolle übernehmen möchten), muss eine Anfrage an das Ministerium gestellt werden. In solchen Streitfällen informiert das Ministerium die SIEF-Teilnehmer über die betroffene Substanz und leitet sie dazu an, durch eine Abstimmung den Lead Registrant zu bestimmen.
- Hinsichtlich der Registrierungsgebühren: Eine Gebührenrechner-Funktion wurde in das KKS integriert. Der Gebührenrechner berechnet die zu zahlende Gebühr basierend auf der Unternehmensgröße, der gewählten Tonnagebandbreite und dem Status der gemeinsamen/einzelnen Einreichung (zeigt den Gebührenkode in der Preisliste der Umlaufmittel-Einheit des Ministeriums an). Die Registrierungsgebühr erscheint auf dem Bildschirm, auf dem die Registrierungsakte eingereicht wird. Die folgenden Schritte sind in diesem Stadium zu befolgen:
- Falls Ihr Unternehmen gemäß der „Verordnung zur Definition, Qualifikation und Klassifikation von kleinen und mittleren Unternehmen“ als Mikro-, Klein- oder Mittelunternehmen eingestuft wird, profitieren Sie von den ermäßigten Registrierungsgebühren, die in der Preisliste der Umlaufmittel-Einheit des Ministeriums angegeben sind.
- Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ankündigung wurden alle Unternehmen standardmäßig als „Großunternehmen“ eingestuft.
- Um von den ermäßigten Gebühren zu profitieren, müssen Sie Ihre Unternehmensgröße im Modul „Meine Unternehmensinformationen“ ändern und die von KOSGEB erhaltene KMU-Erklärung in das System hochladen.
- Falls Sie ein Alleinvertreter (Only Representative) sind, und das von Ihnen vertretene ausländische Unternehmen als Mikro-, Klein- oder Mittelunternehmen eingestuft ist, müssen Sie eine Erklärung mit der Anzahl der Mitarbeiter und dem Jahresumsatz des ausländischen Unternehmens hochladen.
- Nachdem Sie die obligatorischen Informationen gemäß der von Ihnen gewählten Tonnagebandbreite beim Einreichen der Registrierungsakte ausgefüllt haben, erscheinen die zu zahlende Gebühr und deren Kode aus der Preisliste der Umlaufmittel-Einheit auf dem Bildschirm für die Stoffeinreichung.
- Nach der Einreichung der Registrierungsakte müssen Sie die im System angezeigte Gebühr auf das Budgetkonto der Umlaufmittel des Ministeriums überweisen.
- Das KKS-System ist in das Budget der Umlaufmittel des Ministeriums integriert.
- Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs zeigt das KKS an, dass Ihre Registrierungsgebühr beglichen wurde, und Ihre Akte wird vom Ministerium zur Bewertung angenommen.
- Ein zusätzlicher Upload des Zahlungsbelegs ist nicht erforderlich.
Der vollständige Text der Ankündigung kann über die Registerkarte Chemikalien-Registrierungssystem (KKS) des türkischen Chemikalien-Hilfszentrums sowie unter folgendem Link aufgerufen werden:
KKDIK-Registrierungsprozess