Eine Aktualisierung wurde bezüglich der Gültigkeitszeiträume von Biozid-Produktlizenzen vorgenommen
Eine Aktualisierung wurde bezüglich der Gültigkeitszeiträume von Biozid-Produktlizenzen vorgenommen!
Die Verfahren zur Lizenzierung von Biozid-Produkten werden gemäß der Verordnung über Biozid-Produkte durchgeführt, die im Amtsblatt vom 31. Dezember 2009, Nr. 27449 (4. Wiederholung) veröffentlicht wurde.
Gemäß der genannten Verordnung sollten die Gültigkeitszeiträume der erteilten Biozid-Produktlizenzen am 31. Dezember 2021 ablaufen.
Da jedoch die Gründe für die vorherigen Genehmigungen in Bezug auf die Verlängerungen nicht gelöst wurden, wie die Unfähigkeit, eine mit dem Chemikalienregistrierungssystem (KKS) des Umwelt- und Stadtplanungsministeriums integrierte Software für die Registrierung von Wirkstoffen und die Lizenzierung von Biozid-Produkten zu entwickeln, die Unfähigkeit, ausreichende Kapazitäten für die Bewertung von Wirkstoffen zu erreichen, das Scheitern der Einleitung des Registrierungsverfahrens für Wirkstoffe und die Arbeitsbelastung, die sich aus dem Ablauf aller Biozid-Produktlizenzen am selben Datum ergeben würde, wurde eine Regelung bezüglich des Gültigkeitszeitraums getroffen, die auf den 31. Dezember 2021 festgelegt wurde, mit der Genehmigung vom 25. Mai 2021, Nr. E-19020089-105.99-2217.
Lizenzausgabedatum |
Gültigkeitszeitraum der Lizenz |
Zeitpunkt, zu dem die Lizenz erneuert werden muss |
02.01.2015 - 30.12.2016 |
31.12.2022 |
03.01.2022 - 30.12.2022 |
02.01.2017 – 29.12.2017 |
31.12.2023 |
02.01.2023 - 29.12.2023 |
01.01.2018 – 31.12.2018 |
31.12.2024 |
02.01.2024 – 31.12.2024 |
02.01.2019 – 31.12.2019 |
31.12.2025 |
02.01.2025 - 31.12.2025 |
01.01.2020 – 31.12.2020 |
31.12.2026 |
02.01.2026 – 31.12.2026 |
04.01.2021 - 31.05.2021 |
31.12.2027 |
04.01.2027 – 31.12.2027 |
01.06.2021 – 31.12.2021 |
Wird basierend auf Stabilitätstests und der Liste, in der der Wirkstoff enthalten ist, bestimmt |