Aktualisierung der EU-CLP-Verordnung (22. ATP)

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Aktualisierung der EU-CLP-Verordnung (22. ATP)

Aktualisierung der EU-CLP-Verordnung (22. ATP)

30.10.2024

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Am 30. September 2024 wurde die delegierte CLP-Verordnung vom 19. Juni 2024 mit der Nummer 2024/2564 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung wird als 22. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der EU-CLP-Verordnung definiert.

Das Ziel dieser Aktualisierung ist es, Anhang VI, Tabelle 3 der CLP-Verordnung zu ändern. In diesem Zusammenhang soll ein Eintrag entfernt und 42 neue und aktualisierte Einträge zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung für relevante Interessengruppen eingeführt werden.

Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie die notwendigen Anpassungen bis zum 1. Mai 2026 vornehmen, um den Änderungen zu entsprechen. Nach diesem Datum wird die Umsetzung der Verordnung verpflichtend.

Die Einhaltung des 22. ATP wird Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind, empfohlen, da die Einhaltung zur Verbesserung der chemischen Sicherheit beiträgt.

Hier können Sie auf die entsprechende Verordnung zugreifen.

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