Aktualisierte Anweisung zu Biozid-Produktanalysen und autorisierten Laboratorien

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Aktualisierte Anweisung zu Biozid-Produktanalysen und autorisierten Laboratorien

Aktualisierte Anweisung zu Biozid-Produktanalysen und autorisierten Laboratorien

24.09.2021

Über die Aktualisierung

Die Anweisung zu Biozid-Produktanalysen und autorisierten Laboratorien wurde mit der Genehmigung vom 23.09.2021 und der Nummer E-19020089-020-3851 aktualisiert.

Aufgrund der Saisonalität der Zielorganismen, die in den für die Zulassung wesentlichen Analysen von Insektiziden und biologischen Wirksamkeitsprüfungen verwendet werden, sind einige Probleme aufgetreten. Außerdem hat die Verwendung des Ausdrucks "Besitz eines IUL-Zertifikats und/oder" in Artikel 16(c) der Anweisung zu Biozid-Produktanalysen und autorisierten Laboratorien, im Gegensatz zu den Absätzen (a) und (b) desselben Artikels, zu Missverständnissen geführt.

Um diese Probleme im Sektor zu lösen und eine ausgewogene Anwendung über die Produktgruppen hinweg zu gewährleisten sowie das erwähnte Missverständnis auszuräumen, wurde der erste Absatz (c) von Artikel 16 der Anweisung zu Biozid-Produktanalysen und autorisierten Laboratorien, veröffentlicht mit der Genehmigung vom 16.08.2021 und der Nummer 19020089-020-E-19020089-020-3305, wie folgt geändert: "Für die Genehmigung der mikrobiologischen Wirksamkeit ist der Besitz eines IUL-Zertifikats und/oder einer ISO/IEC 17025-Laborakkreditierung für mindestens einen der Wirksamkeitstests (bakteriell, viral, fungizid) erforderlich." Darüber hinaus wurde der erste Absatz von Artikel 24 wie folgt geändert: "Alle autorisierten Laboratorien müssen bis zum 31.12.2021 akkreditiert sein und/oder ein IUL-Zertifikat erworben haben, wobei die festgelegten Bedingungen berücksichtigt werden. Laboratorien, die den Akkreditierungs- und/oder IUL-Zertifizierungsprozess bis zum 31.12.2021 nicht abgeschlossen haben, können keine Proben für die für die Zulassung wesentlichen Analysen annehmen, dürfen jedoch kurze und/oder langfristige Stabilitätstests abschließen, die vor dem 31.12.2021 begonnen wurden. Eine Verlängerung wird Laboratorien, die den Akkreditierungs- und/oder IUL-Zertifizierungsprozess bis zum 31.12.2021 nicht abgeschlossen haben, nicht gewährt, und ihre Genehmigung wird widerrufen."

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