Da die Republik Türkei ein Beitrittskandidat der Europäischen Union ist und auch zur Überwachung der Chemikalien innerhalb der Grenzen der Türkei, wurde die EU-REACH-Gesetzgebung mit den Anforderungen der türkischen Industrie harmonisiert. Die "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien", kurz KKDIK genannt, wurde vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung am 23. Juni 2017 im Amtsblatt Nr. 30105 veröffentlicht. KKDIK trat am 23. Dezember 2017 in Kraft. Die KKDIK-Verordnung enthält Bestimmungen für chemische Stoffe wie Registrierung, Beschränkung und Genehmigung.
Der Registrierungsprozess im Rahmen von KKDIK wird in 2 Schritten durchgeführt, die als Vorregistrierung und Registrierung bezeichnet werden. Nach Abschluss der Vorregistrierungsperiode beginnt die Registrierungsperiode für die chemischen Stoffe.
Um die neuesten Updates zu den KKDİK-Prozessen zu erhalten, können Sie unseren Artikel mit dem Titel "Änderung der KKDİK-Verordnung wurde veröffentlicht" lesen.
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